Verbesserungen im Wohngeldgesetz

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Bezirksstadtrat Uwe Brockhausen weist auf Verbesserungen im Wohngeldgesetz zum 1. Januar 2016 hin.

Wohnen kostet Geld – oft zu viel für den, der leider ein geringes Einkommen hat. Deshalb leistet der Staat in solchen Fällen unter den gesetzlichen Voraussetzungen des Wohngeldgesetzes finanzielle Hilfe. Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete oder Belastung (bei Eigentum) gewährt. Zu beachten ist, dass Wohngeld nur auf Antrag bewilligt wird. Nach Schätzungen der Bundesregierung werden von der Reform rund 870.000 Haushalte bundesweit profitieren.

Der Bundestag hat das Wohngeldgesetz zum 1. Januar 2016 geändert. Wesentlicher Inhalt ist die Erhöhung der Wohngeldtabellenwerte um durchschnittlich 39% unter Berücksichtigung der Wohnkostenentwicklung einschließlich der Bruttowarmmiete. Eine gesonderte Heizkostenkomponente wird es deshalb allerdings nicht mehr geben. Die konkrete Verbesserung für Wohngeldempfänger ergibt sich aus der regional gestaffelten Anhebung der Miethöchstbeträge.

Wohngeldempfänger und Wohngeldempfängerinnen, die einen wirksamen Wohngeldbescheid besitzen, müssen keinen (Anpassungs-) Antrag stellen. Sie werden in den ersten beiden Wochen im Januar 2016 automatisch einen neuen Wohngeldbescheid mit den erhöhten Wohngeldbeträgen erhalten.

Bezirksstadtrat Uwe Brockhausen begrüßt die Gesetzesnovellierung: “Die Anhebung des Wohngeldes für einkommensschwächere Haushalte ist angesichts der Entwicklung des Wohnungsmarktes und der gestiegenen Mieten ein ganz wichtiger und erforderlicher Schritt. So können Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen wirksam und besser bei ihren Wohnkosten unterstützt werden.”

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