Unterhaltsvorschuss

Zentrale Stelle zur Entgegennahme von Anträgen im Jugendamt.
Das Gesetzgebungsverfahren zur Erweiterung des Unterhaltsvorschussgesetzes ist bislang noch nicht abgeschlossen, die Zustimmung von Bundesrat und Bundestag wurde jedoch erteilt. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ab dem 01.07.2017 ist die Beantragung von Unterhaltsvorschussleistungen auch für Kinder über dem 12. Geburtstag bzw. eine Leistungsgewährung über 72 Leistungsmonate hinaus möglich.

Aufgrund der zu erwartenden hohen Anzahl an berechtigten Antragstellerinnen und Antragsteller hat die Fachdienstleitung entschieden, für den Monat Juli 2017 zwei Büroräume als Anlaufstelle für die Annahme von Unterhaltsvorschussanträgen einzurichten.

Im Dienstgebäude Eichborndamm 215 in der 3. Etage können in den Zimmern 356 und 367 Anträge auf Unterhaltsvorschuss gestellt werden.

Dienstags stehen in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags in der Zeit von 16.00 bis 18.00 Uhr die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung, um die Anträge entgegenzunehmen.

Anträge sind in Kürze über das Internet über folgenden Link abrufbar:
www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/finanzielle-leistungen/unterhaltsvorschuss/

Grundsätzlich werden auch vor Ort Antragsbögen vorrätig sein.
Die für die Beantragung notwendigen Unterlagen sind im Original und in Kopie vorzulegen.

PMBA
kb148m


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