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BGH urteilt über Modernisierungen
Ist der BGH-Beschluß zur angeblichen Modernisierung der Siedlung am Steinberg eine Chance für besseren Mieterschutz?Angemessenes Wohnen ist ein verbrieftes Grundrecht der Daseinsvorsorge.Die Miete muss sich jeder Mensch leisten können, deshalb sind Mietsteigerungen nur in begrenztem Umfang erlaubt.

Gutes und soziales Bauen muss auch gefördert werden. Altbausubstanz sollte und muss i.d.R. nicht zusätzlich gedämmt werden, da dickes Mauerwerk und alte verarbeitete Dämmmaterialien in den Gesamtkosten und in ihren Eigenschaften ökonomisch und ökologisch vorteilhafter sind.

https://www.rbb-online.de/abendschau/archiv/20171218_1930/bgh.html

Mit freundlichen Grüßen – Bernd B.
kb154m


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