Unser Leser Bend B. meint …

Straftatbestand Behördenwillkür!
Am 13.09.2017 wurde ein aus Polen eingewanderter Wisent von Behördenvertretern ohne ersichtlichen Grund erschossen. Der Wisent gehört zu den auf der Welt gefährdetesten Tieren. In Polen gibt es ca. 15 Standorte, wo die Tiere in Freiheit leben. Das Abschießen dieser bedrohten Tiere ist ein Straftatbestand.

Behördenwillkür ist aber bereits gegeben, wenn zuständige Behörden wie in Bayern den illegalen Abschuß von Luchsen nicht mit Nachdruck verfolgen oder auch schon der Zerstörung von Nisthorsten für den Windkraftanlagenbau nicht nach gegangen wird.

Behördenwillkür fängt aber schon viel kleiner an, wenn als Vermeidungsmaßnahme für Bauvorhaben geschützte Arten wie Amphibien oder Eidechsen an völlig ungeeigneten Standorten wieder ausgesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen Bernd B.


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert