Strandbad Tegel nicht aufgeben!

Mit Verärgerung reagierte der Wahlkreisabgeordnete für Heiligensee, Konradshöhe, Tegelort und Tegel, Stephan Schmidt auf die Antwort der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zum Sanierungsbedarf im Strandbad Tegelsee.

Stephan Schmidt: „Staatssekretär Gaebler rückt mit seiner Antwort von der bislang vom Senat vertretenen Linie zur Erhaltung des Strandbades am Tegeler See ab. Obwohl die laufenden Betriebskosten deutlich unter der von künstlich errichteten Freibädern bleiben, gab es keine eindeutige Zusage für eine positive Prüfung des weiteren Betriebes. Auch die Aussage, alle Sanierungskosten müssten bei einer Privatisierung einem Investor zugemutet werden, lässt erkennen, dass dem rot-rot-grünen Senat hier schlicht der politische Wille zu einem Erhalt dieses Berliner Traditionsbades fehlt. Das finde ich insgesamt sehr ernüchternd.

Das Strandbad Tegel ist gerade bei Familien sehr beliebt, denn im Gegensatz zu den freien Badestellen an den Berliner Seen können Kinder hier unter Aufsicht baden und schwimmen und die sanitären Anlagen garantieren den hygienischen Standard. Ich fordere den Senat und die Bäderbetriebe auf, im Sinne der Reinickendorfer Familien dieses Bad nicht aufzugeben und nachhaltige Lösungen anzustreben.“

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Hier die Antwort auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt.

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Schmidt vom 12. Dezember 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Dezember 2016) und Antwort Zukunft des Strandbades Tegel
Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen.
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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Was planen Senat und Bäderbetriebe, um den Bestand
des Strandbades Tegeler See dauerhaft sicherzustellen?
Zu 1.: Über die Zukunft des Strandbades Tegeler See,
insbesondere zur Sanierung und Aufrechterhaltung des
Sommerbetriebes, wird der Aufsichtsrat der Berliner
Bäder-Betriebe (BBB) in einer seiner nächsten Sitzungen
beraten.

2. Ist für die Badesaison 2017 mit einer Ausnahmegenehmigung
der Senatsumweltverwaltung zu rechnen,
wenn nein, warum nicht?
Zu 2.: Mit Bescheid vom 15.03.2012 der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm)
als zuständiger Wasserbehörde wurde eine mit Auflagen
zur Sanierung der Abwasserleitungen befristete wasserbehördliche
Befreiung bis zum 31.12.2015 erteilt. Auf
Antrag der BBB wurde diese befristet für die Sommersaison
2016 verlängert und unter anderem mit der Auflage
versehen, nach Beendigung der Badesaison einen Nachweis
darüber zu erbringen, dass alle einwandigen Abwasserleitungen
dauerhaft außer Betrieb genommen wurden.
Nach Aussage der BBB ist dies erfolgt. Ein Weiterbetrieb
des Freibades über die Sommersaison 2016 hinaus ist
ohne Sanierung der Abwasserleitungen damit nicht mehr
möglich.

3. Welche konkreten Sanierungsmaßnahmen sind für
den dauerhaften Betrieb des Bades notwendig und welche
Kosten werden im Einzelnen dafür angenommen?
Zu 3.: Eine Sanierung der Abwasserleitungen wird mit
rund 900.000 € veranschlagt. Unter Berücksichtigung
weiterer, ebenso notwendiger Sanierungsmaßnahmen
(insbesondere am Gebäudebestand einschließlich der
Einbindung der Leitungen) beträgt der Sanierungsbedarf
insgesamt rund 1,7 Mio. € (Stand 2015).

4. Gibt es Interessenten für eine Privatisierung des
Bades?
Zu 4.: Nach Aussage der BBB liegt dem Bezirksamt
Reinickendorf die Interessensbekundung eines Investors
zum Erwerb des Strandbades Tegeler See vor.

5. Unter welchen Voraussetzungen ließe sich eine
Vermarktung des Bades mit dem Ziel des Verkaufs, der
Verpachtung oder der Vermietung besser realisieren und
welche Investitionen wären dafür notwendig?
Zu 5.: Für eine Verpachtung oder Vermietung des
Strandbades müssten von den BBB bzw. der Grundstückseigentümerin,
der BBB Infrastruktur GmbH & Co. KG,
zunächst sämtliche Sanierungsarbeiten durchgeführt werden,
die es ermöglichen, eine Erlaubnis zum Betrieb des
Bades zu erhalten (vgl. Antwort zu Frage 3).
Im Falle eines Verkaufs müssten diese Maßnahmen
nicht durch die BBB erbracht werden. Die Erwerberin/der
Erwerber könnte verpflichtet werden, die Sanierung des
Strandbades Tegeler See auf eigene Kosten zu übernehmen
und den Badebetrieb im Sommer fortführen. Im Falle
einer Veräußerungsabsicht müssten zunächst die vorgesehen
Verfahren (Aufgabeverfahren als öffentliche Sportanlage
gemäß § 7 Absatz 2 Sportförderungsgesetz
(SportFG), Befassung des Abgeordnetenhauses) durchgeführt
werden.

6. Wie beurteilt der Senat die Wirtschaftlichkeit eines
natürlichen Strandbades wie am Tegeler See im Vergleich
zu künstlich erbauten Freibädern und in welcher Höhe
fallen in beiden Fällen jährliche Betriebskosten an?
Zu 6.: Nach Aussage der BBB sind die Betriebskosten
eines natürlichen Gewässers in Bezug auf die notwendigen
Medien – im Wesentlichen Wasser, Elektroenergie
und Betriebsstoffe (Schwimmbadchemikalien) sowie die
Wartungskosten, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb
der Beckenwasseraufbereitungsanlage benötigt werden –
deutlich geringer oder fallen gar nicht an. Die erforderliche
Bereitstellung von Duschwasser ist nutzungsabhängig.
Die Pflegekosten der Grünflächen sowie bauliche
Unterhaltungskosten an Gebäuden sind grundsätzlich
vergleichbar hoch, unterscheiden sich jedoch standortbezogen
aufgrund der spezifischen örtlichen Bedingungen
des jeweiligen Bades (Größe des Badgrundstücks, Anzahl
und Größe der Baulichkeiten, Anzahl und Größe der
Becken in künstlich errichteten Freibädern, Ausstattung
etc.). Pauschale Angaben zu jährlichen Betriebskosten
entsprechend der Fragestellung können deshalb nicht
gemacht werden.

Berlin, den 21. Dezember 2016
In Vertretung – Christian Gaebler
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Dez. 2016)

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Stephan Schmidt MdA
www.stephan-schmidt.berlin
Abgeordnetenhaus von Berlin

PMM


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