Sperrbezirke > Amerikanische Faulbrut

Am 17.08.2018 wurde in Hermsdorf in einer Bienenhaltung der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt.

Aufgrund dessen umfasst der Sperrbezirk folgende Grenzen:

Süden: Waidmannsluster Damm, Erholungsweg, südliches Ende des Steinbergparks, Lange Enden
Westen: A 111, Hermsdorfer Damm, östliche Forstgrenze
Norden: Friedrichsthaler Weg, Hermsdorfer Damm
Osten: Berliner Str., Alt-Hermsdorf, Horber Str., Oraniendamm, Hermsdorfer Str.

Im Sperrbezirk gilt folgendes:

Alle Bienenhalter haben umgehend, sofern noch nicht erfolgt, die Haltung ihrer Bienen unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker sowie aller Standorte dem Bezirksamt Reinickendorf von Berlin, Ordnungsamt, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, Lübener Weg 26, 13407 Berlin, E-Mail: vetleb@reinickendorf.berlin.de, anzuzeigen.

Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtlich zu untersuchen. Die Bienenhalter haben bei den amtlichen Untersuchungen, die kostenfrei sind, entsprechende Hilfe zu leisten.
Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften, die sich in oder am Bienenstand befinden, dürfen von Ihrem Standort nicht entfernt werden. Dies gilt nicht für Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle, wenn sie an Wachs verarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung “Seuchenwachs” abgegeben werden, und Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist.

Bienenvölker und Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.

PMBA . kb162m


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