Schöffinnen und Schöffen

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin sucht Schöffinnen und Schöffen.
Für die Amtszeit 2019 – 2023 werden für das Landgericht Berlin sowie das Amtsgericht Tiergarten Schöffinnen und Schöffen gesucht.Schöffinnen und Schöffen nehmen an allen während der Hauptverhandlung zu erlassenden Entscheidungen des Gerichts teil. Sie haben das gleiche Stimmrecht wie die an der Hauptverhandlung teilnehmenden Berufsrichterinnen und Berufsrichter.Durch sie wird der Grundsatz der Teilhabe des Volkes an der Rechtsprechung verwirklicht. Dabei sollen das Rechtsempfinden der Schöffinnen und Schöffen als nicht speziell juristisch ausgebildete Richterinnen und Richter sowie ihre eigene Berufs- und Lebenserfahrung zur Geltung kommen. Gleichzeitig soll erreicht werden, dass die Strafjustiz im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung verwurzelt bleibt.

Die nächste Schöffenwahl findet im Jahr 2018 statt, die neue Amtsperiode beginnt 2019 und endet nach 5 Jahren 2023.

Durch Ihr Engagement als Schöffin oder Schöffe können Sie unser Rechtssystem unterstützen. Sie können sich ab sofort bis Ende Januar 2018 für dieses Ehrenamt bewerben.

Voraussetzungen für die Übernahme des Schöffenamtes:
• deutsche Staatsangehörigkeit
• Mindestalter 25 Jahre
• Höchstalter 69 Jahre (!..aus welchem Jahrhundert und Kulturkreis stammt das denn?Redaktion)
• Hauptwohnsitz in einem Berliner Bezirk
• keine Vorstrafen
• gesundheitliche Eignung

Neben diesen formalen Kriterien sollte beachtet werden, dass das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin oder eines Schöffen in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit, Reife des Urteils und geistige Beweglichkeit verlangt.

Durch Ihre Bewerbung werden Sie in eine Vorschlagsliste aufgenommen. Die Aufnahme in die Vorschlagsliste bedeutet nicht, dass die Bewerberinnen und Bewerber tatsächlich für das Schöffenamt berufen werden. Aus der Vorschlagsliste wird die erforderliche Anzahl von Schöffinnen und Schöffen durch den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht für eine fünfjährige Amtsperiode ausgewählt.

Nähere Informationen zum Schöffenamt erhalten Sie im Internet auf den folgenden Seiten:

http://www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/bezirkswahlamt/artikel.87207.php
http://www.berlin.de/sen/inneres/aktuelles/artikel.58645.php
http://www.schoeffen.de
http://www.schoeffen-bb.de

Wenn Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben und mit Hauptwohnsitz im Bezirk Reinickendorf gemeldet sind, wenden Sie sich bitte an das

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Abteilung Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten
Bezirkswahlamt
Teichstraße 65, Haus 1
13407 Berlin

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Telefonnummer: 90294-2148

Gerne übersenden wir Ihnen eine Bereitschaftserklärung sowie ein ausführliches Merkblatt über das Schöffenamt. Diese stehen auch auf der Internetseite des Bezirksamtes Reinickendorf zur Verfügung.
PMBA
KB153r


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