Regenwasserschäden

Das Bezirksamt informiert die Eigentümer in den zuletzt von Starkregen betroffenen Gebieten – insbesondere in den Ortsteilen Frohnau, Heiligensee und auf den Mäckeritzwiesen – über geeignete Maßnahmen zum Selbstschutz vor Wasserschäden.

In den genannten Ortsteilen waren Grundstücke seit Sommer 2017 wiederholt von Starkregen massiv betroffen.

Da es auch künftig nicht auszuschließen ist, dass sich derartige Ereignisse wiederholen, werden nachfolgend Informationen über Broschüren zum Selbstschutz und über die Zuständigkeiten im Land Berlin gegeben:

Auf dem Internetauftritt der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/wasser/wasserrecht/merkblatt.shtml) sind verschiedene Publikationen zu Themen wie „Wie schütze ich mein Haus vor Grundwasser?“, „Neuer Umgang mit Niederschlagswasser in Berlin“ oder ein Hinweisblatt zur Versickerung von Niederschlagswasser zu finden.

Eigentümer und Eigentümerinnen tragen bezogen auf ihr Grundstück und die darauf enthaltenen baulichen Anlagen eine Eigenverantwortung. Geeignete Maßnahmen zum Schutz von baulichen Anlagen müssen daher privatrechtlich getroffen werden und können durch die Heranziehung eines Architekten bzw. Bausachverständigen geplant und umgesetzt werden. Gutachterliche Aussagen hinsichtlich erforderlicher Maßnahmen obliegen nicht der öffentlichen Bauverwaltung.

Diesbezügliche Nachfragen sind zu richten an:
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz,
Abteilung II B, Am Köllnischen Park 3 – 10179 Berlin – Tel: 030-9025-0
PMBA – kb168m


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