MEINE WOHNUNG

Hat der Eigentümer bei einer Außenwanddämmung gegenüber dem Mieter rechtliche Vorteile?

Ja, denn im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung hat der Eigentümer im Gegensatz zum Mieter einen Rechtsspruch auf Wirtschaftlichkeit bei der modernisierenden Instandsetzung (an der Fassade ist Instandhaltung erforderlich und im Zuge dieser fälligen Sanierung wird ein WDVS angebracht) als auch bei einer Modernisierung (es gibt keinen Instandhaltungsbedarf an der Fassade, man will aber die erstmalige Dämmung deshalb anbringen, um Heizenergie zu sparen und um das “Klima zu retten!”).

In jedem dieser Fälle müssen sich für den Eigentümer die Mehrkosten für die Dämmung in 10 Jahren amortisieren. Das heißt, dass die Kosten für den Aufwand durch Einsparungen bei der Energie in ca. 10 Jahren ausgeglichen werden müssen. So lautet die Rechtsprechung für Wohnungseigentümer in solch einem Falle, was schon in diesem Sinne vor den gerichtlichen Entscheidungen im § 11 der Heizkostenverordnung festgelegt wurde. Deshalb auch die Folgerechtsprechung mit den 10 Jahren Amortisationszeit. Bei jeder der vor geschilderten Sanierungs-Varianten haben nur die Eigentümer vor der Beschlussfassung einen Anspruch auf eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vom Architekten/Bauingenieur.

Für den Mieter gibt es solch eine Rechtsprechung nicht, da bereits im § 559 BGB bestimmt wurde, dass der Mieter Modernisierungskosten des Vermieters mit 11% dieser Kosten mittels einer Mieterhöhung pro Jahr auszugleichen hat und das bis in alle Ewigkeit (also auch weiter 11% des Vermieteraufwandes jedes Jahr mehr an Miete, selbst wenn nach rund 9-10 Jahren der gesamte Aufwand des Vermieters mit der erhöhten Miete ausgeglichen wurde). Dieser § 559 ist ein Skandal, denn er beinhaltet auch keinen Anspruch auf Wirtschaftlichkeit, es muss nur dauerhaft Energie eingespart werden, wie viel ist egal laut BGH-Rechtsprechung des Miet-Senats. Deshalb wird dieser § 559 auch “Goldener Nasen-Paragraf” genannt, was gar nicht genug wiederholt werden kann. Die Mieter müssen also an den Gerichten und gegenüber den Politikern klar machen, welche Ungerechtigkeit bei ihnen gegenüber Eigentümern vorliegt.

Diese Info aus
Hausgeld-Vergleich e.V., Gehrestalstraße 8, 91224 Pommelsbrunn,
verantwortlich für den Inhalt Norbert Deul, Tel. 09154/1602,
Mail: hausgeld-vergleich@t-online.de
sendete uns unser Leser Bernd B. – vielen Dank!

PMM


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