Masern!

Uwe Brockhausen p Masernwelle in Berlin – Impfen schützt !

Angesichts der steigenden Zahl von Masernerkrankungen in Berlin empfiehlt auch das Gesundheitsamt in Reinickendorf dringend Impfungen.

Man sollte die Gefahr dieser Krankheit nicht unterschätzen, da neben schweren Verläufen, insbesondere bei Erwachsenen, in seltenen Fällen auch Komplikationen möglich sind, die zu bleibenden geistigen Schäden und sogar zum Tode führen können.
Impfen schützt davor!
Gesundheitsstadtrat Uwe Brockhausen möchte daher die Reinickendorferinnen und Reinickendorfer aufrufen, das Risiko einer Erkrankung nicht zu unterschätzen und für den notwendigen Impfschutz zu sorgen: „Angesichts der steigenden Zahl der Erkrankungen in Berlin sollte man kein unnötiges Risiko eingehen und die notwendige Impfung gegen Masern jetzt vornehmen lassen.“

Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut empfiehlt für alle nach 1970 Geborenen die zweimalige Impfung gegen Masern. In der Regel erfolgt die erste Impfung zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat und die zweite folgt dann zwischen dem 15. und 23. Lebensmonat. Wer als Kind nicht oder nur einmal geimpft wurde, kann dies auch noch im Jugend- bzw. Erwachsenenalter bei seinem Hausarzt nachholen.

Masern werden leicht über Tröpfchen beim Sprechen, Niesen oder Husten von Mensch zu Mensch weitergegeben. Nach durchschnittlich 14 Tagen tritt bei den Erkrankten ein maserntypischer rötlicher Hautausschlag, meist im Gesicht beginnend, auf. Einige Tage vor und nach dem Auftreten des Hautausschlages ist die Gefahr der Ansteckung für andere Personen an einem Masernerkrankten am größten. Wenige Tage zuvor kündigt sich die Masernerkrankung meist mit Fieber, Husten, Schnupfen und Bindehautentzündung der Augen (rote Augen) an.

Masernerkrankte dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schule und Kindertagesstätte nicht besuchen. Das gleiche gilt für ansteckungsverdächtige Geschwisterkinder oder andere Personen des nahen sozialen Umfeldes.

Notwendige Maßnahmen werden von dem zuständigen Gesundheitsamt nach dem Infektionsschutzgesetz festgelegt. Personen, die mit entsprechenden Symptomen erkranken, sollen unbedingt ihren Kinder- oder Hausarzt unter Hinweis des Masernverdachtes aufsuchen. Der behandelnde Arzt ist gesetzlich verpflichtet, einen Masernverdachtsfall namentlich dem Gesundheitsamt zu melden.

Ihr Uwe Brockhausen
Bezirksstadtrat für Gesunheit

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