Masern nicht unterschätzen – Impfen schützt !

Brockhausen Wahl 16 FH8E4308  

Angesichts der Tatsache, dass immer wieder Masernfälle auch in Reinickendorf auftreten und sich schnell ein größeres Ausbruchgeschehen entwickeln kann, weist Gesundheitsstadtrat Uwe Brockhausen darauf hin, dass man die Gefahr dieser Krankheit nicht unterschätzen sollte.

Neben schweren Verläufen, insbesondere bei Erwachsenen, sind in seltenen Fällen auch Komplikationen möglich, die zu bleibenden geistigen Schäden und sogar zum Tode führen können.

Impfen schützt davor! Wer sich impfen lässt, schützt auch Säuglinge und schwerkranke Personen, bei denen eine Impfung nicht möglich ist. Gesundheitsstadtrat Uwe Brockhausen ruft die Reinickendorferinnen und Reinickendorfer dazu auf, das Risiko einer Erkrankung nicht zu unterschätzen und für den notwendigen Impfschutz zu sorgen: „Man sollte kein unnötiges Risiko eingehen und die notwendige Impfung gegen Masern durchführen lassen. Erwachsene sollten sich ein Beispiel an den Reinickendorfer Einschulungskindern nehmen: Von diesen sind 94% geschützt.“

Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut empfiehlt für alle nach 1970 Geborenen eine zweimalige Impfung gegen Masern in der Kindheit bzw. eine Impfung im Erwachsenenalter. In der Regel erfolgt die erste Impfung zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat und die zweite folgt dann zwischen dem 15. und 23. Lebensmonat. Wer als Kind nicht oder nur einmal geimpft wurde, kann dies auch noch im Jugend- bzw. Erwachsenenalter bei seinem Hausarzt nachholen. Darüber hinaus untersucht das Gesundheitsamt in Reinickendorf zweimal jährlich die Impfpässe von 9 Klässlern. Erwachsene können mit Hilfe eines einfachen Online-Impfchecks auf der Webseite des Gesundheitsamtes ihren Impfstatus für die wichtigsten Schutzimpfungen überprüfen.

Masern werden leicht über Tröpfchen beim Sprechen, Niesen oder Husten von Mensch zu Mensch weitergegeben. Durchschnittlich nach 14 Tagen, nachdem man sich infiziert hat, tritt ein maserntypischer rötlicher Hautausschlag, meist im Gesicht beginnend, auf. Einige Tage vor und nach dem Auftreten des Hautausschlages ist die Gefahr der Ansteckung für andere Personen an einem Masernerkrankten am größten. Wenige Tage zuvor kündigt sich die Masernerkrankung meist mit Fieber, Husten, Schnupfen und Bindehautentzündung der Augen (rote Augen) an. Masernerkrankte dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schule und Kindertagesstätte nicht besuchen. Das gleiche gilt für ansteckungsverdächtige Geschwisterkinder oder andere Personen des nahen sozialen Umfeldes.

Notwendige Maßnahmen werden von dem zuständigen Gesundheitsamt nach dem Infektionsschutzgesetz festgelegt. Personen, die mit entsprechenden Symptomen erkranken, sollen unbedingt ihren Kinder- oder Hausarzt unter Hinweis des Masernverdachtes aufsuchen. Der behandelnde Arzt ist gesetzlich verpflichtet, einen Masernverdachtsfall namentlich dem Gesundheitsamt zu melden.

PMBA
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