Masern – Impfen schützt!

Die Anzahl der an Masern Erkrankten hat sich im vergangenen Jahr in Deutschland verdreifacht. Überdurchschnittlich viele Erkrankungen gab es unter anderem in Berlin.

Das Gesundheitsamt in Reinickendorf rät deshalb dringend zu einer vorbeugenden Impfung. Man sollte die Gefahr dieser Krankheit nicht unterschätzen, da neben schweren Verläufen, insbesondere bei Erwachsenen, in seltenen Fällen auch Komplikationen möglich sind, die zu bleibenden geistigen Schäden und sogar zum Tode führen können. Impfen schützt davor! Gesundheitsstadtrat Uwe Brockhausen bittet, das Risiko einer Erkrankung nicht zu unterschätzen und für den notwendigen Impfschutz zu sorgen: „Angesichts der bundesweit gestiegenen Zahl von Erkrankungen rate ich, den eigenen Impfstatus überprüfen zu lassen, um ein unnötiges Risiko zu vermeiden.“

Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut empfiehlt für alle nach 1970 Geborenen die zweimalige Impfung gegen Masern. In der Regel erfolgt die erste Impfung zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat und die zweite folgt dann zwischen dem 15. und 23. Lebensmonat. Wer als Kind nicht oder nur einmal geimpft wurde, kann dies auch noch im Jugend- bzw. Erwachsenenalter bei seinem Hausarzt nachholen. Masern werden leicht über Tröpfchen beim Sprechen, Niesen oder Husten von Mensch zu Mensch weitergegeben. Nach durchschnittlich 14 Tagen tritt bei den Erkrankten ein maserntypischer rötlicher Hautausschlag, meist im Gesicht beginnend, auf. Einige Tage vor und nach dem Auftreten des Hautausschlages ist die Gefahr der Ansteckung für andere Personen an einem Masernerkrankten am größten. Wenige Tage zuvor kündigt sich die Masernerkrankung meist mit Fieber, Husten, Schnupfen und Bindehautentzündung der Augen (rote Augen) an. Masernerkrankte dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schule und Kindertagesstätte nicht besuchen. Das gleiche gilt für ansteckungsverdächtige Geschwisterkinder oder andere Personen des nahen sozialen Umfeldes.

Personen, die mit entsprechenden Symptomen erkranken, sollten unbedingt ihren Kinder- oder Hausarzt unter Hinweis des Masernverdachtes aufsuchen.
PMBA – kb155m


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