Schädlichkeit der LED-Beleuchtung trägt erheblich zur Lichtverschmutzung bei!lesen Sie bitte dazu die von im geschickten Links:https://www.pnn.de/wissenschaft/lichtverschmutzung-die-dunkle-seite-des-lichts/22854448.html
https://www.swr.de/swr2/wissen/lichtverschmutzung/-/id=661224/did=23203826/nid=661224/1owi6bl/index.html
Die Gesetzgebung in Deutschland
Insofern ist es verständlich, dass auch der Gesetzgeber in Deutschland Lichtimmission bereits als Problem ansieht.
Licht zählt zu den im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) erfassten Immissionen.
Schädliche Umwelteinwirkungen liegen dann vor, wenn sie „[…] nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.„(§3 BImschG).
Zum Schutz des Menschen hat der Länderausschuss für Immissionsschutz eine „Richtlinie zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen“ veröffentlicht, die jedoch nicht auf die Belange des Naturschutzes eingeht. Verbindliche Grenzwerte zur Lichtimmission stehen daher noch aus.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd B.
PMM – kb168m