Leseranfragen zur Wahl

Liebe KiEZBLATT-Freunde!
Sicherlich haben auch Sie, wenn Sie als Reinickendorferin/Reinickendorfer wahlberechtigt sind, Post erhalten. Somit war es klar, dass sich Leser mit Fragen an uns wenden würden, so z. B. „Woher die Partei denn diese persönlichen Daten hat?“.
Das KiEZBLATT hat diese und auch noch weitere Fragen an die Partei entsprechend weitergereicht und zur
1. Frage: a – Woher haben Sie die persönlichen Daten der Angeschriebenen?
folgende sehr fundierte Anwort  von der Kreisgeschäftsführerin (Vielen Dank) – leider nicht vom Verfasser des Werbeschreibens (Keinen Dank) erhalten:Unser Ziel ist es, dass am 18.09.2016 möglichst viele Reinickendorferinnen und Reinickendorfer ihr demokratisches Recht wahrnehmen und zur Wahl gehen. Daher schreiben wir auf Basis des §50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetz (BMG), die uns vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten Adressen an.  §50, Abs. 1 des BMG

(1)
1) Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. (Red.: Somit offenbart sich, dass diese Personen also alle älter als 18 ! sind.)
2) Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden.
3) Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. (Red.: Was von wem kontrolliert wird?! und was ist, wenn er dies nicht tut)

Auf Antworten zu unseren weiteren Fragen hoffen wir trotzdem noch weiter und werden Ihnen diese dann sogleich wieder hier auf der Online-Plattform mitteilen.

Also – wenn Sie der Meinung sind, dass das bestehende Bundesmeldegesetz nicht mehr zeitgemäß ist und schnellstens in Sachen Datenschutz geändert werden sollte – so zum Beispiel, diese Überlassungsmöglichkeit zu streichen bzw. auch anderen Organisationen und der Wirtschaft diese Daten zur Verfügung zu stellen, sollten Sie sich umgehendst an Ihren Lieblings-Spitzenkandidaten wenden um ihn zur Erfüllung Ihres Wunsches zu bewegen. Oder nutzen Sie -unten- unsere Kommentarfunktion. 

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