„Die Gesetzesänderung ist ein großer Erfolg. Mit der neuen Regelung ist es uns gelungen, den Breitensport und die Jugend in Großstädten maßgeblich zu fördern und ihre Zukunft zu sichern. Sie waren von der alten Regelung stark beeinträchtigt. Viele Vereine können ihre Sportanlagen nun endlich wieder umfassend nutzen. Sportanlagen dürfen nicht zum Problem in Großstädten werden. Sie müssen fester Bestandteil in allen Plänen künftiger Wohnviertel sein, gerade in wachsenden Städten wie Berlin ist das wichtig. Mit der neuen Regelung hat der Bundestag die Nutzung von Sportanlagen gewahrt und gleichzeitig die weitere städtebauliche Verdichtung begünstigt. Das ist ein guter Ansatz.“
In der Vergangenheit hatten Sportvereine immer wieder berichtet, dass sie aufgrund von Beschwerden und Einschränkungen, ihre Anlagen nicht vollständig nutzen konnten, was u.a. zu verminderten Trainingszeiten führte. Einigen war es dadurch sogar nicht möglich, neue Jugendmannschaften zu öffnen.
Durch die Gesetzesänderung wird neben der Anpassung der Lärmrichtwerte auch der mögliche Mindestabstand von Sportanlagen zu angrenzenden Wohngebieten von 150 auf 85 Meter verringert. Zudem sichert das Gesetz Anlagen rechtlich besser ab, die vor 1991 errichtet wurden. Die Anforderungen an Flutlichtanlagen zur Verminderung oder Vermeidung von Lichtemissionen bleiben jedoch unberührt.
frank.steffel.ma08@bundestag.de
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