Kurzparkzone Hermsdorf

Eine erste Auswertung der seit März 2019 geltenden Kurzparkzone im Bereich des S-Bahnhofs Hermsdorf ergab, dass sich die Umsetzung überwiegend positiv auf die Parkmöglichkeiten für die Anwohnerinnen und Anwohner auswirkt, es aber punktuelle Veränderungen bzw. Anpassungen hinsichtlich der Ausweitung der Parkzone geben sollte.

Vor diesem Hintergrund teilt Bezirksstadträtin Katrin Schultze-Berndt mit, dass zum 01.05.2020 auch der Bereich des Waldseeweges zwischen Berliner Straße und Silvesterweg sowie die Roedernstraße zwischen Hermsdorfer Damm und Waldseeweg Bestandteil der Kurzparkzone werden. Die bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass im Gegenzug einige Straßenzüge im südlichen Bereich der Parkzone herausgenommen werden können.

Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gewerbetreibende, die in den oben genannten Straßen wohnen bzw. ein Gewerbe ausüben, können eine Ausnahmegenehmigung (nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO) zur Freistellung von der Parkscheibenpflicht und der zulässigen Höchstparkzeit erhalten.

Ausnahmegenehmigungen können beim Bezirksamt Reinickendorf von Berlin, Straßen- und Grünflächenamt – Straßenverkehrsbehörde -, Lübener Weg 26, 13407 Berlin, schriftlich beantragt werden. Ein Antragsformular kann auch auf der Homepage des Straßen- und Grünflächenamtes heruntergeladen und auf den dort genannten Wegen übersandt werden.

Alternativ kann der Vordruck per E-Mail angefordert werden unter:

parken-in-hermsdorf@reinickendorf.berlin.de
PMBA – kb185


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