Kiezfonds 2016

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Bezirksstadtrat Martin Lambert ruft auf zum Kiezfonds 2016 für die Kieze Borsigwalde und Rollberge-Siedlung.

Bezirksstadtrat Martin Lambert hat im Bezirk Reinickendorf die Aufgabe übernommen, zwei weitere Kiezfonds für das Jahr 2016 einzurichten.

„Ich lade alle Vereine, lose und feste lokale Gruppen, Gemeinden, Nachbarschaften und natürlich alle Bewohnerinnen und Bewohner der genannten Kieze ein, kleine Projekte zu entwickeln, die durch eine Jury unter Beteiligung der Einwohnerschaft mit den entsprechenden Mitteln beschieden werden“, lädt Bezirksstadtrat Martin Lambert ein.

Der Kiezfonds fördert Projekte, die im Interesse eines gemeinschaftlichen Miteinanders im Kiez stehen und die beispielsweise zur Förderung der Jugend, des Sports oder des Ehrenamtes dienen.

Für jeden der beiden Kieze stehen 20.000 Euro bereit, die auf die einge-reichten und durch die Jury bestätigten Vorschläge aufgeteilt werden. Die Mittel für die lokalen sozialen Projekte sollen im Einzelfall eine Größe von zumindest 500 Euro und höchstens 2.000 Euro umfassen und in diesem Jahr verausgabt werden. Ausgaben aus den Kiezfonds dürfen erst nach Zusage durch den Bezirk vorgenommen werden.

„Die Kiezfonds sollen ein einfach handhabbares Instrument sein, um beispielsweise Initiativen und nicht-vereinsmäßigen Gruppierungen Projektmittel zukommen lassen zu können. Da allerdings Steuergelder hierfür eingesetzt werden, bitte ich um Verständnis, dass selbstverständlich auch der Landeshaushaltsordnung Rechnung getragen werden muss. Insofern müssen folgende Hinweise und das nachfolgende Verfahren berücksichtigt werden“, so Bezirksstadtrat Martin Lambert.

Folgendes Verfahren ist vorgesehen:

Per E-Mail bauen@reinickendorf.berlin.de bzw. Fax 030 902 94 3418 können die gewünschten Projekte mit einer kurzen Erläuterung sowie Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner bis 27. Juni 2016 in schriftlicher Form eingereicht werden.

Je Institution, Verein oder lokaler Gruppierung darf nur ein Projektantrag gestellt werden. Die maximale Förderhöhe pro Projekt liegt bei 2.000 Euro. Jedes Projekt soll mit zumindest 500 Euro gefördert werden.

Über die eingegangenen Projekte wird auf einer öffentlichen Veranstaltung, bei der die Projekte vorgestellt werden, durch die anwesenden Bürgerinnen und Bürger ein Meinungsbild erstellt.

Diese Veranstaltung wird am Montag, 4. Juli 2016 um 17 Uhr im Saal der Bezirksverordnetenversammlung im Rathaus Reinickendorf, Eichborndamm 215/239 in 13437 Berlin (Wittenau) stattfinden. Die Teilnahme an der öffentlichen Präsentation des jeweiligen Kiezprojekts ist für die Antragstellerinnen und Antragsteller verpflichtend.

Anschließend wird die Jury über die Projekte entscheiden.

Die Jury – bestehend aus dem Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung als Vorsitzernder, dem Bezirksbürgermeister, dem federführend zuständigen Bezirksstadtrat bzw. der federführend zuständigen Bezirksstadträtin, je einer Vertreterin bzw. je einem Vertreter der Fraktionen der BVV – entscheidet über die Zulässigkeit und Begründetheit des Projektantrages. Übersteigen die beantragten Mittel die Höhe des Kiezfonds, muss die Jury eine Auswahl der Projekte vornehmen.

Nach Entscheidung der Jury werden die Bewerberinnen und Bewerber über die Auswahl der Projekte informiert. Die Mittel für die ausgewählten Kiezfondsprojekte werden im Rahmen einer Zuwendung ausgereicht. Die umfangreichen Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung, die den Projektträgern übermittelt werden, sind einzuhalten.

Die ausgewählten Bewerber stellen für ihre Projekte einen Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung. Hierfür wird ein entsprechender Vordruck ausgehändigt. Aus dem Antrag muss eindeutig hervorgehen:

• Antragsteller, rechtsgeschäftliche Vertretung (Nachweis wie z.B. Auszug aus dem Vereinsregister ist einzureichen)
• Beschreibung des Vorhabens und der Ziele
• Finanzierungsplan
• Angaben über Beteiligung Dritter
• Berechtigung des Vorsteuerabzuges nach § 15 Umsatzsteuergesetz
• Einwilligung in die Veröffentlichung der Angaben zur Herstellung der Transparenz bzw. schriftliche Begründung bei Ablehnung
• Registrierungsnummer von der Senatsverwaltung für Finanzen
• Erklärung, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen worden ist
• Erklärung darüber, dass dem Antragsteller bekannt ist, dass die im Antrag getroffenen Angaben als subventionserhebliche Tatsache bezeichnet werden und die Strafbarkeit eines Subventionsbetruges nach § 264 StGB bekannt ist.

Für die Bewilligung der Zuwendung sind folgende Angaben in der Transparenzdatenbank Voraussetzung:

– Bei gemeinnützigen juristischen Personen:
Anschrift, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Satzung, Gemeinnützigkeitsbescheinigung, Entscheidungsträger.

– Bei nicht gemeinnützigen juristischen Personen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts:
Anschrift, Sitz, Rechtsform, Entscheidungsträger.

Nach Prüfung des Antrages erhält der Antragsteller einen Zuwendungsbescheid. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides darf mit den Projekten begonnen werden bzw. dürfen finanzielle Verpflichtungen im Rahmen der Maßnahme eingegangen werden. Vorher dürfen die einzelnen Projekte weder gestartet noch finanzielle Verpflichtungen im Rahmen des Projekts eingegangen werden.

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt frühestens nachdem der Bescheid bestandskräftig geworden ist. Die Bestandskraft tritt durch Ablauf der Rechtsbehelfsfrist oder dadurch ein, dass sich der Zuwendungsempfänger mit dem Inhalt des Bescheides ausdrücklich einverstanden erklärt hat.

Die Auszahlung wird im Zuwendungsbescheid festgelegt und kann nach Eintritt der Bestandskraft, zu einem vereinbarten Zahlungstermin oder auf Abruf erfolgen.

Die BVV erhält vom Zuwendungsempfänger einen Hinweis, wann das Projekt gestartet wird. Gegebenenfalls macht sich die BVV vor Ort ein Bild über die Umsetzung der Zuwendung.

Nach Ablauf des Zeitraumes für die Durchführung des Projektes hat der Zuwendungsempfänger einen Verwendungsnachweis – bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis mit Rechnungsbelegen im Original – einzureichen.

Der Zuwendungsgeber prüft anhand des Verwendungsnachweises die Verwendung der Zuwendung.
PMBA
kb1353


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