In Berlin besteht eine Beleuchtungspflicht des öffentlichen Straßenlan-des. Zuständig ist gemäß Anlage zum AZG Nr. 10 (14) die Senatsverwaltung. Eine Debatte zur Verringerung der Beleuchtung ist der CDU auf Bezirksebene nicht bekannt. In Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern wird dagegen regel-mäßig der Wunsch nach besserer Beleuchtung geäußert, denn bei Dunkelheit trägt eine angemessene Beleuchtung im öffentlichen Raum wesentlich zum Sicherheitsgefühl der Menschen und zur Verringerung von „Angsträumen“ bei. Die CDU wird diesem Sicherheitsbedürfnis der Menschen weiterhin Rechnung tragen.
CDU-Fraktion
Die nächtliche Straßen- und Wegebeleuchtung gewährleistet ein gewisses Sicherheitsempfinden für Fußgänger und ÖPNV-Nutzer. Die hohe Präsenz von Tieren in unserem Bezirk (Katzen, Füchse, Marder) würde bei Einsatz von Bewegungssensoren und Infrarottechnik hingegen zu einem häufigen Einschalten der Beleuchtung führen, was Anwohner, Fußgänger und nicht zuletzt die Tiere selbst erschrecken und verunsichern würde. Außerdem bedeutet der zusätzliche Einsatz sensibler Technik ein höheres Ausfallpotential, wodurch ggf. einzelne Bereiche zeitweise komplett im Dunklen liegen könnten. Die durchgängige energiesparende Beleuchtung ist daher unserer Auffassung nach zum derzeitigen technischen Stand gegenüber der Einrichtung einer Bedarfslösung vorzuziehen.
AfD-Fraktion