KiEZBLATTFrageBVV 079 – „Erziehung“

Wie steht Ihre Fraktion zu Folgendem:
Das BA sollte in den Schulen das Bewusstsein der Schüler, gezielt das der Eltern zu den Themen „Aktuelle Computerspiele“ und bei den Heranwach-senden das Handling für´s Internet, und hier besonders für die sozialen Netzwerke schärfen. Denn – Pornos sind inzwischen Alltag für Siebtklässler und die Zwölfjährigen haben kein Bewusstsein dafür, dass vieles von dem, was ihnen täglich in den sozialen Netzwerken begegnet, Straftaten sind, wie
etwa Bedrohung, sexuelle Belästigung und Nötigung oder die Verletzung des Rechts am eigenen Bild.

ANTWORT > CDU-Fraktion
Die inneren Angelegenheiten der Schulen werden nicht auf Bezirksebene geregelt. Die Rahmenpläne sind auf der Webseite der Senatsbildungsverwaltung für jeden frei zugänglich (auch für Journalisten vom „Kiezblatt“ – einfach mal „Rahmenlehrpläne Berlin“ in die Suchmaschine eingeben). Dort findet man beispielsweise die Inhalte des Fachs „Gesellschaftswissenschaften“ in Klasse 5-6 oder den informationstechnischen Grundkurs in der Oberschule, in denen die angesprochenen Themen behandelt werden. Dem Themenfeld „Sexualerziehung“ ist ein eigenes, neunseitiges Dokument gewidmet.


Antwort > AfD-Fraktion

Die vielfache Darstellung von Bedrohung, Nötigung, Körperverletzung und sonstiger Straftatbestände in sozialen Netzwerken zeigt sehr deutlich, dass die Verrohung unserer Gesellschaft, auch und vor allem durch die Veränderung der Bevölkerungsstruktur und das tägliche Zusammenprallen grundlegend verschiedener Kulturen zunimmt.
Hierbei ist es in den wenigsten Fällen das Unwissen oder das fehlende Bewusstsein über das Vorliegen eines Straftatbestandes, sondern vielmehr der leichtfertige Umgang mit den zu erwartenden, laschen Konsequenzen rechtwidrigen Handelns, der vielfach zur Ausübung und Darstellung strafrechtlich relevanter Handlungen in sozialen Netzwerken ermutigt.
Erschwerend kommt hinzu, dass viele Delikte nicht oder nur unzureichend verfolgt werden, Straftäter meist zwar ermittelt und erkennungsdienstlich erfasst werden, jedoch anschließend unmittelbar nach der Identitätsfeststellung wieder freigelassen werden. Prozesse und Urteile bleiben oftmals bedingt durch die Überlastung unserer Gerichte aus oder fallen derart mild aus, dass sich keine abschreckende Wirkung entfalten kann, wodurch die Hemmschwelle zur Gewaltausübung bei Jugendlichen stetig weiter sinkt.
Zuweilen kommt es aus dem linken politischen Spektrum zur Billigung und Unterstützung gewaltbereiter Gruppen aus ideologischen Gründen für einen vermeintlich „guten Zweck“ wie dem realitätsfernen „Kampf gegen rechts“.
Wir fordern daher, dass der Rechtsstaat seiner eigentlichen Aufgabe endlich wieder gewissenhaft nachkommt und gegen jegliche Form von Gewalt und sonstigen Straftatbeständen mit aller Härte vorgeht.
Darüber hinaus gilt unserer Auffassung nach in diesem Fall der Grundsatz der Erziehungsfreiheit der Eltern. Wir lehnen es ab, dass der Staat derart in den Erziehungsprozess eingreift und fordern, dass die Lufthoheit über den Kinderbetten den Eltern gehört.
Der Bildungsauftrag der Schulen umfasst zwar das Sozialverhalten und die Vermittlung der Grundsätze unserer Gesellschaft, jedoch bewegen wir uns hier auf einem sehr schmalen Grat, der nicht zugunsten bestimmter Ideologien überschritten und zu einem Eingriff in die Persönlichkeitsrechte werden darf.
Ein Großteil der heute jungen Eltern ist bereits mit dem Internet und sozialen Medien aufgewachsen und kennt die Risiken zu Genüge. Somit obliegt es auch ihrem eigenen Ermessen, wie sie ihre Kinder auf den Umgang mit diesen Medien vorbereiten.
Der Staat hat nicht das Recht, in dieses den Eltern vorbehaltene Privileg einzugreifen und Programme zur Erziehung und „Aufklärung“ einzusetzen, die oftmals stark ideologisch aufgeladen sind. Solche Formen staatlicher Erziehung haben keinen Platz in einem freiheitlich-demokratischen Staat.
Die wichtigste Aufgabe eines wehrhaften, demokratischen Staates ist und bleibt der Schutz seiner Bürger durch die Anwendung und Durchsetzung geltenden Rechts. Die Bevormundung von Eltern und Kindern gehört nicht in seinen Aufgabenbereich.
Darüber hinaus haben aktuelle Studien bereits zur Genüge dargelegt, dass die Gewaltbereitschaft von Jugendlichen nicht durch den Konsum von Computerspielen zunimmt, sondern vielmehr die sozialen Begebenheiten des jeweiligen Umfelds den größten Einfluss auf das Verhalten der Kinder ausüben.
Daher würde eine „Aufklärung“ durch die Schulen in diesem Fall nichts anderes bedeuten als Panikmache. Die Ursachen des Problems werden hierdurch nicht bekämpft. Dafür bedarf es, wie bereits dargelegt, einer starken rechtstaatlichen Präsenz und der Durchsetzung geltenden Rechts.


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