KiEZBLATTFrageBVV 054 – „S-U-Bahnfahrer“

Wie steht Ihre Fraktion zum Problem Schwarzfahrer und zur Einführung
von Eingangsschranken?

Je sicherer die öffentlichen Verkehrsmittel, desto attraktiver sind sie auch. Nur Kunden, die sich sicher fühlen, bleiben dem ÖPNV auch auf Dauer erhalten oder steigen auf ihn um. Die CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus plädiert daher für die Einführung eines geschlossenen Systems im Öffentlichen Nahverkehr. Das heißt, wie in Paris und London mit Eingangsschranken bei den Schienenfahrzeugen. Das Ziel ist neben mehr Sicherheit im ÖPNV auch eine hundertprozentige Bezahlung. Nur der, der den Fahrpreis entrichtet, soll Zugang zu den Verkehrsmitteln bekommen.
CDU-Fraktion

 
Die FDP-Fraktion in der BVV-Reinickendorf ist der Meinung, dass Schwarzfahren zu einer Ordnungswidrigkeit herabgestuft wird, um es zu entkriminalisieren und die Gerichte zu entlasten. Dennoch fordern wir die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, die angebotene Dienstleistung mit dem Kauf eines Fahrscheins zu quittieren. Die Infrastruktur ist ja da und muss logischerweise unterhalten, finanziert und im Sinne der Nutzerinnen und Nutzer erweitert werden können.
Die neu aufgebrachte Diskussion der Zugangsschranken lehnt die FDP-Fraktion strikt ab, da die Bahnhöfe dafür gar nicht ausgelegt sind. Die Anschaffung und Einrichtung solcher Zugangsschranken ist teurer als jemals über die Fahrscheine wieder reingeholt werden könnten. Außerdem sieht die FDP-Fraktion keine Lösung für Menschen mit Behinderung und Kinderwagen, da es hier an guten Systemen mangelt. Dazu müsste extra wieder Personal an den einzelnen Stationen stehen und das kostet auch wieder. Also Zugangsschranken sind in Berlin keine Lösung um gegen Schwarzfahrer vorzugehen. Die dafür aufzubringenden Mittel fehlen an anderer Stelle, die deutlich wichtiger sind, wie z.B. neue Züge oder sichtbares Sicherheitspersonal. Man irrt in dem glauben, dass durch Zugangsschranken die Sicherheit in den Bahnhöfen steigt.
FDP-Fraktion
 
Die Linksfraktion ist der Auffassung, dass die Bestrafung des Fahrens ohne Ticket rechtspolitisch nicht länger vertretbar ist. Der Unrechtsgehalt ist vergleichbar mit dem Parken ohne Parkschein. Deshalb wollen wir, dass es zu einer Ordnungswidrigkeit herabgestuft wird. Bei vielen Menschen, die wegen Fahrens ohne Ticket im Gefängnis landen, handelt es sich um psychologisch und sozial hilfsbedürftige Menschen, Obdachlose oder Suchtkranke. Diese Menschen immer wieder wegzusperren bringt nichts. Zudem entstehen der öffentlichen Hand dadurch auch noch hohe Kosten, denn ein Hafttag kostet den Staat pro Person etwa 150 Euro.
Im vergangenen Jahr wurden bei der BVG und der S-Bahn mehr als 14 Millionen Fahrgäste kontrolliert. Zirka 95 Prozent der Fahrgäste hatten gültige Fahrscheine. Es wurden aber auch 540.000 Personen ohne Fahrschein angetroffen. Gegen Menschen, die ohne Ticket unterwegs waren und das fällige erhöhte Beförderungsentgelt nicht zahlen konnten, hat die BVG 10.397 mal und die S-Bahn 34.931 mal Strafantrag gestellt. Regelmäßig werden Ersatzfreiheitsstrafen wegen des „Erschleichens einer Beförderungsleistung“ gemäß § 265a StGB dem sogenannten Schwarzfahren verhängt.
Es ist unverständlich, dass ‚Schwarzparker‘ nur eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit bis zu 25 Euro geahndet wird, während Schwarzfahrer nicht nur ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 Euro zahlen müssen, sondern teilweise auch strafrechtlich verfolgt werden. Dies ist unverhältnismäßig. Die Strafe trifft zudem häufig arme Menschen, die sich die Fahrkarte nicht leisten können.
Dieser Irrsinn kostet den Steuerzahler viel Geld. Polizei und Justiz müssen sich mit solchen Bagatelldelikten herumschlagen und verlieren dadurch Kapazitäten für Straftaten, die wirklich gesellschaftlichen Schaden anrichten.
Perspektivisch plädieren wir schon seit langem für einen fahrscheinlosen ÖPNV.
Linksfraktion

Das Schwarzfahren halten wir durchaus für ein ernstzunehmendes Problem. Jedoch ist es fraglich, ob die Einführung von physischen Blockaden hierfür Abhilfe schaffen würde.
Es gilt abzuwägen, inwieweit durch solche Eingangsschranken der Verkehrsfluss vor allem an den stark frequentierten Bahnhöfen beeinträchtigt werden würde.
Ziel einer gut durchdachten Verkehrspolitik muss es unserer Auffassung nach sein, den öffentlichen Nahverkehr attraktiver zu gestalten, bevor man über Reglementierungen nachdenkt. Dies erreicht man am ehesten durch sinnvoll abgestimmte Verbindungen von Bussen und Bahnen sowie durch eine Erhöhung der Taktzeiten. Eine zusätzliche Beschränkung der Bahnhöfe erscheint daher nicht zielführend, weshalb die AfD-Fraktion zum derzeitigen Stand die Einführung von Eingangsschranken nicht befürworten würde.
AfD-Fraktion


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