KiEZBLATTFrageBVV 043 – „Aufzeichnungen“

Wie steht Ihre Fraktion zu der Anweisung während der BVV ein Fotografieren und Filmen nicht zuzulassen – besonders auch im Bezug zum bestehenden LiveStream?

Das Fotografieren und Filmen ist nicht grundsätzlich verboten. Die Details regelt § 31a der Geschäftsordnung der BVV, die öffentlich auf der Internetseite der BVV eingesehen werden kann. Dabei sind Fragen des Persönlichkeitrechts gegen das berechtigte Informationsinteresse der Öffentlichkeit abzuwägen. Die Fraktionen haben dieses Thema im Geschäftsordnungsausschuss am 22.03.2017 intensiv beraten und sind mit großer Mehrheit zu dem Ergebnis gekommen, dass sich die bestehende Regelung bewährt hat und derzeit keine Änderung erforderlich ist. Wer sich für Details interessiert, findet die Informationen dazu mit ein paar Klicks auf der Internetseite der BVV öffentlich nachlesbar: https://www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/to020.asp?TOLFDNR=32283
(Zus.Red.: www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/wissenswertes/go_xix-wp_stand-14-12-2016.pdf)
CDU-Fraktion

Der Livestream der BVV ist ein wichtiges Medium, um allen Reinickendorfern die Möglichkeit zu geben, der kommunalen Politik sowie den Ausrichtungen der bezirklichen Fraktionen ortsunabhängig beizuwohnen. Um das Persönlichkeitsrecht der Bezirksverordneten zu schützen und diese nicht in möglicherweise unglücklichen Situationen abzulichten, sollte es auch weiterhin untersagt sein, Bild- und Videomaterial während der Sitzungen anzufertigen. Es geht in der BVV vor allem um Redebeiträge und Abstimmungen, die sich über das Internet in Form von frei zugänglichen Audioprotokollen sehr gut nachvollziehen lassen. Daher besteht unserer Ansicht nach keine Notwendigkeit für weitere Bild- und Videoaufnahmen.
AfD Fraktion


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