KiEZBLATTFrageBVV 018 – „BVV Verordnete“

Setzen wir voraus, dass ein/e Reinickendorfer/in in der Zukunft Bundeskanzler/in oder Bundespräsident/in werden möchte ~ so ist für sie/ihn als parlamentarische Startbasis die BVV Reinickendorf sicherlich nicht unrealistisch. Der Einstieg,, als ehrenamtlicher Bezirksverordneter Verantwortung für 250.000 Bürger zu übernehmen, eine gute Ausgangsbasis – wenn man dann auch gewählt wird.
Nun die Fragen zum „Eingemachten“, zur Qualifikation für diese wichtige gesellschaftliche Tätigkeit (wo doch heute schon Profanstes zertifiziert wird) wie folgt:

1 – Kann man in Ihrer Fraktion „BVVler/in“ werden –
a – als Analphabet, b – mit Hauptschulabschluss, c – als HartzIV Empfänger,
benötigt man d – Abitur, e – ein abgeschl.Studium (welcher Richtung?), f – einen Berufsabschluss?2 – Die, um verantwortungsvoll und erfolgreich als „BVVler/in“ arbeiten zu können, notwendigen Sach- & Fachkenntnisse sowie
notwendigen Fertigkeiten & Fähigkeiten werden –
a – wo erworben/von wem vermittelt,
b – die Befähigung von wem geprüft,
c – wer trägt die Kosten,
d – werden Arbeitnehmer dafür gesetzlich/freiwillig freigestellt?
3 – Vieles muss und wird in Ausschüssen weiter behandelt bzw. erledigt. Das dafür erforderliche spezielle Wissen wird dem/r „BVVler/in“ von wem a – vermittelt, b – geprüft?
4 – Wer prüft die Befähigung eines „BVVler/in“ für die Funktion zum Fraktionsvorsitz?
5 – Wer prüft die Befähigung eines „BVVler/in“ für die Funktion als BVV Vorstand?
6 – Um den sich heute stets verändernden Anforderungen auch genügen zu können und den erforderlichen Qualifikationen für die
Verantwortung von 250.000 Reinckendorfer Bürgerinnen & Bürger zu entsprechen, finden in welchem Turnus BVV-Weiterbildungsmaßnahmen statt – a – für alle „BVVler/in“, b – für´s Management (Vorsitz/Vorstand)?

Antworten

Gerne möchte ich auf Ihre Frage zur Qualifikation für die Tätigkeit als BVV-Verordnete/r eingehen, die tatsächliche eine wichtige gesellschaftliche Tätigkeit darstellt, geht es doch um die Wahrnehmung der Interessen von rund 250.000 Bürgerinnen und Bürgern hier im Bezirk Reinickendorf und die Mitverantwortung für politische Entwicklungen darüber hinaus.
Bevor ich im Detail auf Ihre Fragen eingehe, möchte ich einige grundsätzliche Anmerkungen vorausschicken. Die die Tätigkeit als BVV-Verordnete/r ist ein
kommunalpolitisches Ehrenamt. Die Entscheidung für eine/n Bezirksverord-nete/n entspricht also nicht einer Stellenbesetzung, sondern ist ein basisdemo-kratischer Wahlakt mit einer breiten Beteiligung. Die Wahl zur BVV ist eine
Listenwahl. Die Liste wird jeweils im Vorfeld der Wahl durch die zuständigen bezirklichen Parteigremien aufgestellt. Bei den Grünen ist dies die Mitglieder-versammlung des Kreisverbandes Reinickendorf. Dort können alle nach dem Landeswahlgesetz Berlin zugelassenen Personen kandidieren. Wählbar zu den Bezirksverordnetenversammlungen sind danach alle Personen, die ihren Wohnsitz in Berlin und das 18. Lebensjahr vollendet haben, und zwar unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen (Unionsbürger).
Wer also auf diese Liste gewählt wird und in welcher Reihenfolge entscheidet bei den Grünen also direkt die Parteibasis in einer Versammlung. Dabei ist nach den parteiinternen Regelungen eine Quotierung in der Form zu berücksichtigen, dass auf die jeweils ungeraden Plätze (also 1., 3., 5,…) jeweils nur eine Frau gewählt werden kann, während alle geraden Plätze (also 2., 4., 6., ..) für alle offen stehen.
Aus diesen Grundsätzen ergeben sich jetzt auch einige Antworten auf die konkreten Fragestellungen:
zu 1 – Die Kreismitgliederversammlung entscheidet über die Reihenfolge auf der BVV-Wahlliste und damit über die spätere Zusammensetzung der Fraktion in der BVV. Eine bestimmte Ausbildung oder berufliche Qualifikation ist dabei keine Voraussetzung, sondern eher die Persönlichkeit, das politische Engagement und die Überzeugungskraft der jeweiligen Bewerber*innen. Also kann selbstverständlich auch ein/e Analphabet*in in die BVV gewählt werden. Außerdem gibt es heute technische Hilfen, die beim Lesen und Schreiben unterstützen können, wie sie z.B. auch von sehbehinderten Menschen genutzt werden. In den Sitzungen kommt es ohnehin mehr auf das gesprochene Wort an. Abgesehen davon, ist die Eignung die Interessen der Bürger*innen wahrzunehmen, nicht unbedingt von einer bestimmten beruflichen Qualifikation abhängig, sondern eher von sozialen Kompetenzen. Im Sinne einer breiten zivilgesellschaftlichen Beteiligung und Repräsentation ist es ja gerade wünschenswert, Menschen mit sehr unterschiedlichen Erfahrungen und Bedürfnissen in die kommunalpolitische Arbeit einzubinden.
zu 2 – Für den Erwerb der notwendigen Sach- & Fachkenntnisse sowie der
notwendigen Fertigkeiten & Fähigkeiten ist in erster Linie die/der Verordnete selbst verantwortlich. Allerdings gibt es innerparteiliche Angebote, um sich auf die Aufgaben in einer BVV vorzubereiten. Sofern dafür Kosten anfallen, können diese im angemessenen Umfang aus den Fraktionsmitteln übernommen werden. Eine Prüfung der Befähigung findet nicht statt, diese zeigt sich in der Regel im politischen Alltag sehr schnell.
Da die Tätigkeit in der BVV ein kommunalpolitisches Ehrenamt ist, haben Arbeitnehmer*innen einen gesetzlichen Anspruch auf unbezahlte Freigestellung zur Wahrnehmung der Aufgaben. Als Ausgleich erhalten BVV-Verordnete eine entsprechende Aufwandsentschädigung sowie Sitzungsgelder.
zu 3 – Für das erforderliche spezielle Wissen für die Arbeit in Ausschüssen gilt das unter Antwort 2 ausgeführte. Grundsätzlich sind die Sachverhalte durch die Verwaltung so aufzubereiten, dass die Ausschüsse auf dieser Grundlage die sachlichen Entscheidungen treffen können.
zu 4 – Über die Vergabe von Ämtern in der Fraktion entscheidet allein die Fraktion, also auch über die Besetzung der/des Fraktionsvorsitzenden oder der Ausschüsse.
zu 5 – Die Mitglieder im BVV-Vorstand werden auf Vorschlag der Fraktionen in der BVV gewählt.
zu 6 – Die BVV führt keine eigenen Weiterbildungsmaßnahmen durch. Dies liegt in der Selbstverantwortung der einzelnen Fraktionen bzw. der politischen Parteien oder Wählervereinigungen, die sie vertreten.
Als Bürger*innen in einem Gemeinwesen sind wir alle von den politischen Entscheidungen betroffen. Es wäre also wünschenswert, wenn sich möglichst viele Menschen engagiert in diese Entscheidungsprozesse mit ihren persönlichen Erfahrungen einbringen. Die Mitwirkung in einer BVV bietet dazu eine gute Möglichkeit. Übrigens nicht nur als BVV-Verordnete, sondern auch als Bürgerdeputierte in den verschiedenen Ausschüssen der BVV.
Andreas Rietz (Fraktion Bündnis 90 Reinickendorf)

zu 1 – Für die AfD Fraktion ist der Schulabschluss kein Merkmal für eine BVV Kandidatur. Vielmehr ist es Kenntnis des Bezirks, bürgerschaftliches Engagement und die Bereitschaft viel Zeit einzusetzen. In unserer Fraktion haben wir dementsprechend auch die vielfältigsten Charaktere.
Schwierig würde ich nur die BVV Mitgliedschaft eines Analphabeten sehen; hier haben wir aber Arbeitskreise, die die Möglichkeit geben mitzumachen, ohne andererseits selbst Texte schreiben zu müssen.
zu 2 – Die Kenntnisse über formale Verwaltungsabläufe, die für die Kommu-nalpolitik geltenden Gesetze und Verordnungen werden in Klausurtagungen und Arbeitskreisen vermittelt. Außerdem sind alle unsere Bezirksverordneten ständig dabei in Eigenarbeit sich Gebiete in denen sie sich noch nicht gut auskennen zu erarbeiten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden als Bezirksverordnete für ihre Sitzungen freigestellt.
zu 3 – Zur Wissensvermittlung gilt das unter Frage 2 Genannte.
„Die Überprüfung“ findet ständig statt, da wir uns nicht nur in den Fraktions-sitzungen, sondern weit darüberhinaus ständig austauschen, so dass Wissens-lücken schnell mit Hilfe der Fraktionskollegen geschlossen werden können.
„Formale Überprüfungen“ lehnen wir ab.
zu 4 – Der Fraktionsvorsitzende wird in einer nichtöffentlichen Fraktions-sitzung von den Mitgliedern der Fraktion gewählt und zuvor ausgiebig befragt. Außerdem werden in diese Position auch nur Mitglieder gewählt, die bereits zuvor gezeigt haben, was sie können und wissen.
zu 5 – Es gilt sinngemäß das in der Frage 4 Gesagte
zu 6 – Diese „Fortbildung“ obliegt den Fraktionen. Wir führen wie oben ausgeführt ständig eigene Weiterbildungen durch, unsere Fraktionsmitglieder besuchen aber auch regelmäßig von Organisationen, Verbänden und Vereinen durchgeführte Veranstaltungen auf denen speziell auf Probleme und Anliegen hingewiesen wird und „Spezialkenntnisse“ erworben werden,
Ein gutes und gesundes Neues Jahr
Rolf Wiedenhaupt (AfD Reinickendorf)


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