Höherer Unterhalt

Einschränkung der Erreichbarkeit im Jugendamt

Das am 22.07.2015 verkündete „Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags“ hat auch Auswirkungen auf die Höhe des Mindestunterhalts und damit auch des Unterhaltsvorschusses.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsgruppen Beistandschaft, Beurkundung und Unterhaltsvorschuss des Jugendamtes Reinickendorf arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung des Gesetzes. Trotz Unterstützung durch automatisierte Verfahren ist jede Akte in die Hand zu nehmen und unterschiedliche Verfahrensschritte sind einzuleiten.

Im Vordergrund steht die Information aller Betroffenen über den Unterhaltsbetrag in jedem Einzelfall und die Auszahlung des höheren Unterhaltsvorschusses sowie der Nachzahlung.

Aufgrund des zusätzlichen Zeitaufwands für diese Aktionen wird in der Zeit vom 09. – 13.11.2015 die Erreichbarkeit beider Arbeitsgruppen eingeschränkt sein. In dieser Zeit finden nur bereits vereinbarte Termine und Beurkundungen statt. Die telefonische Erreichbarkeit ist über die für alle Arbeitsplätze aktivierten Anrufbeantworter gegeben, auf denen Nachrichten hinterlassen werden können.

Es besteht auch die Möglichkeit, eine E-Mail oder ein Telefax zu senden an
Kindschaftsrechtliche-Vertretung@reinickendorf.berlin.de,
Fax-Nr. 902946324
für Beistandschaften und Beurkundungen oder in Unterhaltsvorschussangelegenheiten an Unterhaltsvorschuss@reinickendorf.berlin.de,
Fax-Nr. 90294-6325.

Die direkte telefonische Erreichbarkeit in dringenden Fällen ist in der Regel über die Gruppenleitungen gegeben. Auf alle Anliegen, die auf den genannten Kommunikationswegen eingehen, wird so zeitnah wie möglich reagiert werden.

Rathaus Pressemitteilung Nr. 6030

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