Das Bezirksamt greift damit eine Anregung des Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) auf, um Gastwirte während der Pandemie zu unterstützen. Da Heizpilze auf privaten Flächen ohnehin genutzt werden dürfen, stellt sich das Bezirksamt nicht dem Wunsch entgegen, diese auch auf öffentlichen Flächen einsetzen zu dürfen. Mit Rücksicht auf das Klima wird allerdings empfohlen, elektrisch betriebene Heizstrahler mit Ökostrom zu verwenden.
Der nötige Antrag muss an die Straßenverkehrsbehörde, Lübener Weg 26, 13407 Berlin adressiert werden. Auf die Sondernutzungsgebühr wird verzichtet, um der schwierigen wirtschaftlichen Situation der Gaststätten während der Pandemie Rechnung zu tragen. Auf eine Verwaltungsgebühr darf aus rechtlichen Gründen nicht verzichtet werden.
Das Antragsformular kann auf folgender Website des Bezirksamtes heruntergeladen werden:
www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/verwaltung/strassenverkehrsbehoerde/artikel.765748.php
PMBA