Geldbuße bis zu 50.000,- €

Rathaus Lambert P Abteilung Wirtschaft und Bauen a-CMYK 640Bezirksstadtrat Martin Lambert: „Enttäuscht und entsetzt über Verkauf hochprozentigen Alkohols an Jugendliche!“

„Bei einem erneuten Sondereinsatz des Ordnungsamtes erhielt eine jugendliche Testkäuferin in fünf Fällen hochprozentigen Alkohol  verkauft. Und dies ohne Probleme, ohne Nachfragen, ohne Verlangen des Ausweises“, so Bezirksstadtrat Martin Lambert im Anschluss an die Testkäufe, an denen er gemeinsam mit je einer Kollegin der Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie des bezirklichen Jugendamtes teilnahm.

Die Testkäufe fanden an einem Freitag zwischen 15.30 und 19 Uhr in insgesamt acht Verkaufsstellen statt. Zu den dokumentierten Verstößen erhalten die Betroffenen nun die Anhörungen, Ordnungswidrigkeitsverfahren werden eingeleitet. Das Jugendschutzgesetz regelt in §28 die Bußgeldvorschriften: Danach kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.

„Angesichts der Vielzahl der Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz muss leider angenommen werden, dass die Betreiber der Verkaufsstellen ihrer Verantwortung nicht nachkommen. Umsatz und Profit stehen wohl im Vordergrund! Da ich nicht bereit bin, dieses Verhalten hinzunehmen, versuchen wir unsere Kontrollen im Rahmen der personellen Möglichkeiten zu intensivieren“, so Bezirksstadtrat Martin Lambert. Hierfür nötig sind allerdings jugendliche Testkäuferinnen und Testkäufer, die außerhalb des Bezirks leben.

Die Alkohol-Testkäufe finden neben den bereits sehr intensiv durch das Ordnungsamt durchgeführten regulären Jugendschutzkontrollen statt.

RathausPMNr. 7149

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