Friedhöfe

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Ablauf von Nutzungsrechten auf den landeseigenen Friedhöfen im Bezirk Reinickendorf von Berlin
Pressemitteilung Nr. 5030 vom 18.06.2015
Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin gibt unter Bezugnahme auf die §§ 10 und 11 des Gesetzes über die landeseigenen und nicht landeseigenen Friedhöfe Berlins (Friedhofsgesetz) in der Fassung vom 01.11.1995 (GVBl. S. 707) bekannt:

Das Nutzungsrecht an bis zum 31. Dezember 1995 erworbenen Grabstätten bzw. bis zum 31. Dezember 1955 erworbenen Familiengrabstätten läuft auf den nachstehend genannten landeseigenen Friedhöfen

Reinickendorf    Humboldtstraße 74-90
Wittenau    Thiloweg 2
Am Fließtal    Waidmannsluster Damm 13
Tegel    Wilhelm-Blume-Allee 3
Heiligensee    Sandhauser Straße 110
Hermsdorf    Frohnauer Straße 112-120
Hermsdorf II    Schulzendorfer Straße 53a
Frohnau    Hainbuchenstraße 64-76
Lübars    Zabel-Krüger-Damm 176-186

zum 31. Dezember 2015 ab.

Die Nutzungsberechtigten der einzuebnenden Grabstätten werden gebeten, nach vorheriger Anmeldung im Büro des betreffenden Friedhofes oder in der Friedhofsverwaltung, die Grabausstattungsgegenstände (Grabmal, Pflanzen etc.) bis zum 31. Dezember 2015 zu entfernen.

Die Einebnung der Grabstätten erfolgt nach dem 31. Dezember 2015.

Nähere Hinweise sind den Aushängen an den Friedhofseingängen zu entnehmen.

Martin Lambert
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe


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