Friedhöfe

Ablauf von Nutzungsrechten auf den landeseigenen Friedhöfen im Bezirk Reinickendorf von Berlin.

Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin gibt unter Bezugnahme auf die §§ 10 und 11 des Gesetzes über die landeseigenen und nicht landeseigenen Friedhöfe Berlins (Friedhofsgesetz) in der Fassung vom 01.11.1995 (GVBl. S. 707) bekannt:

Das Nutzungsrecht an bis zum 31. Dezember 1997 erworbenen Grabstätten bzw. bis zum 31. Dezember 1957 erworbenen Familiengrabstätten läuft auf den nachstehend genannten landeseigenen Friedhöfen zum 31. Dezember 2017 ab.

Reinickendorf – Humboldtstraße 74-90
Wittenau – Thiloweg 2
Am Fließtal – Waidmannsluster Damm 13
Tegel – Wilhelm-Blume-Allee 3
Heiligensee – Sandhauser Straße 110
Hermsdorf – Frohnauer Straße 112-122
Hermsdorf II – Schulzendorfer Straße 53c
Frohnau – Hainbuchenstraße 64-76
Lübars – Zabel-Krüger-Damm 176-186

Die Nutzungsberechtigten der einzuebnenden Grabstätten werden gebeten, nach vorheriger Anmeldung im Büro des betreffenden Friedhofes oder in der Friedhofsverwaltung, die Grabausstattungsgegenstände (Grabmal, Pflanzen etc.) bis zum 31. Dezember 2017 zu entfernen.

Die Einebnung der Grabstätten erfolgt nach dem 31. Dezember 2017.

Nähere Hinweise sind den Aushängen an den Friedhofseingängen zu entnehmen.

PMBA


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