Erreichbarkeit im Jugendamt

Höherer Unterhalt und Unterhaltsvorschuss
Einschränkung der Erreichbarkeit im Jugendamt

Das am 22.07.2015 verkündete „Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags“ hat auch Auswirkungen auf die Höhe des Mindestunterhalts und damit auch des Unterhaltsvorschusses. Während erhöhter Unterhalt erst ab dem 01.08. verlangt werden kann, erhöhen sich die Unterhalts-vorschussbeträge bereits ab dem 01.07.2015.

Trotz Ferienzeit und damit unvollständiger personeller Besetzung arbeiten die Mitarbeiter der Arbeitsgruppen Beistandschaft, Beurkundung und Unterhaltsvorschuss des Jugendamtes Reinickendorf mit Hochdruck an der Umsetzung des Gesetzes. Trotz Unterstützung durch au-tomatisierte Verfahren ist jede Akte in die Hand zu nehmen und unter-schiedliche Verfahrensschritte sind einzuleiten. Im Vordergrund steht die Information aller Betroffenen über den Unterhaltsbetrag in jedem Einzelfall und die Auszahlung des höheren Unterhaltsvorschusses sowie der Nachzahlung.

Aufgrund des zusätzlichen Zeitaufwands für diese Aktionen wird
in der Zeit vom 21.09. – 25.09.2015 die
Erreichbarkeit beider Arbeits-gruppen eingeschränkt sein. In dieser Zeit finden nur bereits vereinbarte Termine und Beurkundungen statt. Die telefonische Erreichbarkeit ist über die für alle Arbeitsplätze aktivierten Anrufbeantworter gegeben, auf denen Nachrichten hinterlassen werden können. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Mail oder ein Telefax zu senden an
Kindschaftsrechtliche-Vertretung@reinickendorf.berlin.de,
Fax-Nr. 902946324 für Beistandschaften und Beurkundungen oder in Unterhaltsvorschussangelegenheiten an Unterhaltsvorschuss@reinickendorf.berlin.de, Fax-Nr. 90294-6325. Die direkte telefonische Erreichbarkeit in dringenden Fällen ist in der Regel über die Gruppenleitungen gegeben. Auf alle Anliegen, die auf den genannten Kommunikationswegen eingehen, wird so zeitnah wie möglich reagiert werden.

Stadtrat Herr Höhne

Rathaus Pressemitteilung Nr. 6005

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