Entgeltordnung

LambertPSehr geehrte Damen und Herren,
gestern hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass Luftverkehrsgesellschaften nicht das Recht haben, die der Flughafengesellschaft durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als zuständiger Luftfahrtbehörde erteilte Genehmigung der Entgeltordnung für den Flughafen Tegel im Klagewege anzugreifen. Dazu stelle ich fest:
„Als Umwelt-Bezirksstadtrat in Reinickendorf und stellvertretender Vorsitzender der Fluglärmschutzkommission Tegel begrüße ich diese Entscheidung des OVG. Dies ist ein guter Tag für die lärmgeplagten Anwohnerinnen und Anwohner des Flughafens. Denn es ist der Fluglärmschutzkommission in langwierigen Diskussionen gelungen, die Start- und Landegebühren insbesondere in den Tagesrand- und Nachtzeiten deutlich zu erhöhen. Damit erhalten die Fluggesellschaften über die Gebühren einen deutlichen finanziellen Anreiz, diese für die Anwohnerinnen und Anwohner sehr wichtigen Lärmemissions-Ruhezeiten einzuhalten. Immerhin liegen die Aufschläge für Starts und Landungen im Zeitraum von 22 bis 22.59 Uhr bei 100 %, im Zeitraum von 23 bis 23.29 Uhr bei 200%, im Zeitraum von 23.30 bis 23.59 Uhr bei 300%. Und schließlich müssen Fluggesellschaften, die von Mitternacht (00.00 Uhr) bis 5.59 Uhr starten und landen, einen Aufschlag von 500 Prozent zahlen. Diese Aufschläge sorgen für mehr Disziplin bei den Fluggesellschaften, die Ruhezeiten für die Anwohnerinnen und Anwohner der Ein- und Abflugschneise zu wahren.“

Mit freundlichen Grüßen – Martin Lambert
Bezirksstadtrat – Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Abteilung für Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
Eichborndamm 215/239 – 13437 Berlin
Tel. 030 90294 2260

PMM
kb1364


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