Eigenrücknahme von Verkaufsverpackungen

Die IHK teilt mit:
Ab dem 1. Oktober 2014 wurde die Möglichkeit der Eigenrücknahme von       Verkaufsverpackungen ersatzlos gestrichen. Damit müssen die von Vertreibern bisher am Ort der Abgabe (Point of Sale) zurückgenommenen und selbst verwerteten bzw. der Verwertung zugeführten Verkaufsverpackungen künftig bei einem der anerkannten dualen Systeme lizenziert werden, ohne dass eine Rückerstattungsmöglichkeit für gezahlte Lizenzentgelte besteht. Zudem wird die sogenannte Branchenlösung ab dem 01. Januar eingeschränkt. Weitere Informationen bietet das Merkblatt „Verpackungsverordnung Aktuell -Änderungen bei Eigenrücknahme und Branchenlösung“.

http://inx.odav.de/inxmail14/d/d.pdf?q000xcyy00000000c0000000000000000eoi0qni19

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