Die KiEZBLATT „BVV-Splitter“ Mai 19

Hier, liebe KiEZBLATT-Leserinnen & KiEZBLATT-Leser, finden Sie nun auszugsweise einige Themen aus der letzen BVV-Sitzung. Sie können unsere Notizen auch im Netz mit den BVV Audioprotokollen abgleichen.
Von den auf dem Programm stehenden ca. 120 Tagesordnungspunkten der  31. BVV wurden 37 mit Erfolg erledigt ~ ca. 31%.


Fragen von uns Reinickendorfern

Radroute von Glienicke zum S-Bahnhof Hermsdorf
Am 14.02.2018 beschloss die BVV auf Antrag der CDU, dass eine Radroute von Glienicke zum S-Bahnhof Hermsdorf eingerichtet werden möge. Die Streckenführung soll über Lessingstraße – Schildower Straße – Hermsdorfer Damm – Bahnhof Hermsdorf gehen. Dieser Beschluss der BVV deckt sich mit der Forderung der Bürgerinitiative nach weitestgehender Verkehrsberuhigung im Waldseeviertel durch Vermeidung des motorisierten ortsfremden Durchgangsverkehrs. Insofern könnten durch die avisierte Fahrradstrecke zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden. Wie stehen das Bezirksamt und die Fraktionen zur Umsetzung dieser Radroute?
Die Radrouten werden untersucht – externes Büro wurde beauftragt – eine Machbarkeitsstudie wird erstellt, um solche Radrouten umzusetzen – über das WiE entscheiden Vorgaben (sind in der Bearbeitung) des Senats – Fahrradstraßen kommen erst dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherschende ist – 66km – die Umsetzung braucht seine Zeit (2020/2021)- Forderung: Eine weitestgehende Verkehrsberuhigung (mehr als 600 PkW zu Stoßzeiten) des Waldseeviertels ist erforderlich, evtl. mit mehr temporären Pollern, kleinen Maßnahmen oder Schließung – die Anwohner sollten mit einbezogen werden.

Grundstück Residenzstraße 47/48
Das Grundstück Residenzstraße 47/48, bebaut mit einem Wohn- und Geschäftshaus, liegt zwischen der Residenzstraße und dem Schäferseepark, der eine geschützte Grünanlage nach Grünanlagengesetz und ein Gartendenkmal ist. Die Zufahrt zum umzäunten privaten Parkplatz führt durch einen Teil des Parks. Meine Frage: Wieviel Quadratmeter des Parkplatzes befinden sich im Eigentum der öffentlichen Hand und werden möglicherweise dem Eigentümer des Grundstückes Residenzstraße 47/48 unentgeltlich zur Verfügung gestellt?
Keine öffentlichen Flächen vorhanden.

Neuregelungen zur Nutzung der „Liegewiese“ am Schäfersee
Immer wieder kommt es zu Störungen der Anwohner am Schäfersee durch abendliche Feiern, laute Musik usw. Wir sind der Meinung, daß das u.a. mit eindeutig sichtbaren Zeitregulierungen für die Nutzung der „Liege“wiese gemildert werden kann. Damit kann auch die Abnutzung des Rasens auf der Wiese gemildert werden. Dass der restliche Park zum Spazierengehen und Verweilen zur Verfügung steht, ist selbstverständlich. Meine Frage:
Wie könnte eine solche Regelung für die „Liege“wiese gestaltet werden?

Die Liegewiesen werden in Wildkräuter und Wildblumenbereiche umgewandelt.

Einsparungen des Bezirks Reinickendorf
Der Bezirk soll im vergangenen Jahr 6,6 Mio. € eingespart haben. Wo wurde durche welche Verantwortliche was gespart? Nachfrage: Welche Konsequenzen ergeben sich aus den jeweiligen Einsparungen für das kommende Jahr?
Missverständniss – Überschuss resultiert nicht aus besonderen Einsparungen – Verwaltung hat halt eine besondere Art der Kosten/Nutzen-Rechnung – z.B. nicht alle Personalausgaben wurden getätigt mangels Personalfindung (Fachkräftemangel), bei Personalwechsel fällt im Wechselzeitraum keine Zahlung an – auch hat der Senat die Mittelzuführung an die Bezirke erhöht – die Einsparungen werden wieder lfd. eingestellt.


Mündliche Anfragen

Arbeitsbeginn beim Ordnungsamt
Wann nehmen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes morgens ihre Tätigkeit auf, um den ruhenden Verkehr zu überwachen?
Frühschicht um 6 Uhr – 6.20/6.30 Ordnungsamt verlassen, um ihren Tätigkeiten nachzugehen – 3 Streifen sind im Einstz – leider zu wenig Personal im Außendienst, um alle Situationen prüfen zu können.

Ausschreibung der Mieterberatung in Reinickendorf
Welche Kriterien waren bei der Ausschreibung für den Kooperationspartner zum neuen Konzept für die Mieterberatung in Reinickendorf maßgeblich für die Vergabe?
Angeschrieben wurden die, die schon Mieterberatungen machten – wer das Konzept, wie es geplant war, umsetzen kann – und dann der Preis – es gab nur einen Anbieter – 1. Ausschreibung auch nur ein Anbieter von 3 Angeschriebenen – 2. Ausschreibung alle Vereine angeschrieben (9) – Nachweis von qualifizierten MietrechtsAnwälten.

Angebotseinschränkung Kreativ-Fabrik
Aus welchen Gründen können die Angebote für Kinder in der Kreativ-Fabrik (Kinder- und Familienzentrum) nicht mehr ausreichend vom Jugendamt finanziert werden?
Beschlossene Mittel können nicht einfach jetzt auf 195.000 aufgestockt werden – Angebote müssen darum so gestaltet werden damit diese mit der angebotenen Finanzierung klargekommen wird – für das nächste Haushaltsjahr können Verbesseungen erfolgen.

Räumlichkeiten Schulessen an der Reinecke-Fuchs-Grundschule
Ich frage das Bezirksamt, ob die Räumlichkeiten der Aussiedlerberatungsstelle im Hort der Reinecke-Fuchs-Grundschule
zukünftig zur Erweiterung der Cafeteria genutzt werden können, damit mit Beginn des neuen Schuljahres die Schülerinnen und Schüler dort mit kostenfreiem Schulessen versorgt werden können.

Nein – Schule muss Lösungen finden – evtl. für die Zukunft Zusatzbauten planen – man kann nicht ein Angbot zu Lasten eines anderen umsetzen –

Fußgängerbrücke Humboldtinsel
Wann wird die Fußgänger-Zugbrücke an der östlichen Seite der Humboldtinsel instandgesetzt und wieder begehbar sein?
Zuständig der Senat – ab Sommer 2019.

Zusammenarbeit zwischen dem Veterinäramt und Tierschützern
Wie arbeitet das Veterinäramt mit Tierschützern zusammen?
Sehr gut – hier gilt es sich zu positionieren zwischen Tierschützern und Züchtern – Scheinkäufe vom BA sind nicht zulässig – Tierschützer müssen aktiv das BA ansprechen, BA selber darf nicht agieren – die Ahndung sollte Berlinweit organisiert sein.

Dauer der Baugenehmigungsverfahren im BWA
Wie lange dauern derzeit durchschnittlich Baugenehmigungsverfahren im BWA Reinickendorf für Einfamilienhäuser im Bebauungsplanbereich, Mehrfamilienhäuser und Sonderbauten in der Bearbeitung?
Variiert je nach Gesetzeslage von Eingang bis Genehmigung z.B. 81 Tage – 94 Tage – 106 Tage oder 33 Tage – 40 Tage – 38 Tage Das alle Unterlagen gleich bei Antragsstellung vorliegen wäre die große Ausnahme.

Verwahrlosung des Mittelstreifen Residenzstraße
Was gedenkt das Bezirksamt gegen die Verwahrlosung des Mittelstreifen der Residenzstraße zu tun?
? dieser machte bei Inaugenscheinnahme einen gepflegten und gereinigten Eindruck – gemäht wird Frühjahr-Sommer-Herbst – Reinigung 7 x wöchentlich.

Sanierungskonzept ComX
Wann wird ein Sanierungskonzept für den Innenbereich der Jugendfreizeiteinrichtung ComX erstellt sowie umgesetzt?
Zur Zeit energetische Sanierung bis 2020 vorher nicht der Innenbereich.

Räumlichkeiten Schulessen an der Grundschule am Fließtal
Ich frage das Bezirksamt, ob die Räumlichkeiten der ETAGE im Museum-Reinickendorf zukünftig zur Erweiterung der Cafeteria genutzt werden können, damit mit Beginn des neuen Schuljahres die Schülerinnen
und Schüler dort mit kostenfreiem Schulessen versorgt werden können.

Die Schüler müssen erst einmal in den zur Verfügung stehenden Räumen versorgt werden – wir machen alles was möglich ist – suchen schnelle zukunftsfähige Ideen – wichtig ist auch die Frage wieviele Schüler das Essenangebot annehmen werden, im Sommer werden wir mehr sehen.

Schulabbruch an Gymnasien
Wie viele Schüler*innen, die von der 10. Klasse einer Sekundarschule ohne Oberstufe auf ein Reinickendorfer Gymnasium wechseln, brechen vor dem Abitur die Schule ab?
Es liegen keine Daten vor.

Empfehlung

Bushaltestellen in Reinickendorf zügig barrierefrei durch zentrale
Stelle herstellen

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dafür einzusetzen, dass eine zentrale Stelle für die landesweite Umsetzung der baulichen Barrierefreiheit an Bushaltestellen geschaffen wird. Ausnahmen hiervon sollen für Bushaltestellen im Bereich von geplanten bezirklichen Straßenbauinvestitionsmaßnahmen gelten.
Sachverhalt:
In Berlin existieren über 6.000 Bushaltestellen, welche nach dem Personenbeförderungsgesetz bis zum 01.01.2022 barrierefrei hergerichtet sein sollen. Die personelle Kapazität im Bezirksamt Reinickendorf und die finanziellen Haushaltsmittel im Bezirk sind für die in Reinickendorf
befindlichen Bushaltestellen nicht ausreichend. Zielführend ist es, für diese Aufgabe die Übertragung von Planung und Bau an eine zentrale Stelle in Zuordnung zur Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, vergleichbar der GB infraVelo GmbH, zu finden. Dies entlastet das bezirkliche Straßen- und Grünflächenamt. Die Zuordnung der Rolle als
Straßenbaulastträger bleibt davon unberührt.

Ersuchen

Antrag wurde abgelehnt.

Lampen rund um das Herrnholzbecken
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob eine Installation von natur- und umweltverträglichen Lampen rund um das Herrnholzbecken (Waidmannslust) sowie für das Teilstück ab Oranienburger Straße möglich ist.

Antrag wurde abgelehnt.

Allgemeine Behindertenparkplätze in Reinickendorf II
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, einen Flyer über die Standorte der allgemeinen Behindertenparkplätze im öffentlichen Straßenland im Bezirk Reinickendorf zu erstellen, der Multiplikatoren wie etwa der Behindertenbeauftragten, dem Behindertenbeirat und anderen zur Verfügung gestellt werden kann.
Antrag wurde abgelehnt.

Allgemeine Behindertenparkplätze in Reinickendorf I
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, eine Übersicht aller allgemeinen Behindertenparkplätze im öffentlichen Straßenland im Bezirk Reinickendorf auf der Webseite des Bezirksamtes anzulegen.

Antrag wurde angenommen.

Dachgeschosse in Reinickendorf ausbauen
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den Grundstückseigentümern von
Mehrfamilienhäusern dafür einzusetzen, dass die nicht genutzten Dachgeschosse in Reinickendorf ausgebaut werden.

Antrag wurde abgelehnt.

Stromsperren stoppen
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass bei Mahnschreiben wegen Nichtzahlung der Stromrechnung statt des Wortes „Mahnung“ die Überschrift „Stromsperre droht“ benutzt wird.
Sachverhalt:
Immer mehr Berliner Haushalten wird der Strom gesperrt. Sehr oft stellt es sich heraus, dass die Betroffenen das Ihnen zugegangene Mahnschreiben nicht ernstgenommen haben. Hintergrund ist, dass diese Personen sehr oft die verschiedensten Mahnschreiben erhalten, die dann regelmäßig nur abgelegt und nicht beachtet werden. Deshalb ist es wichtig, dass bereits im Anschreiben den Menschen die schwere Folge der Nichtzahlung verdeutlicht wird.

Antrag wurde abgelehnt.

Gefährliches Einbiegen Techowpromenade/Alt-Wittenau
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit das Einbiegen von der südlich gelegenen Techowpromenade in die Straße Alt-Wittenau durch geeignete Maßnahmen sicherer gestaltet werden kann.
Sachverhalt:
Durch das eingeführte Schrägparken in der Straße Alt-Wittenau ist das Einbiegen aus der südlich gelegenen Techowpromenade in Alt-Wittenau äußerst gefährlich, da die Straße durch die parkenden Autos nicht eingesehen werden kann.

Antrag wurde abgelehnt.

Vorlage zur Kenntnisnahme

Barrierefreie Geschäfte in Frohnau
Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.01.2017 – Drucksache Nr. 0085/XX – :
„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit die bestehende Rechtslage dazu geeignet ist, den barrierefreien Zugang zu den Einzelhandelsgeschäften im Zentrum von Frohnau auch unter dem Gesichtspunkt des Denkmalschutzes zu ermöglichen und welche rechtlichen Rahmenbedingungen geändert werden müssten, um beispielsweise durch das Anstellen von Rampen den Zugang zu den Geschäften am Zeltinger Platz, Ludolfingerplatz und den angrenzenden
Straßen zu ermöglichen.“ wird gemäß § 13 BezVG berichtet: In der Entstehungszeit der Gebäude im Zentrum von Frohnau war ein barrierefreier Zugang nicht gefordert worden, so dass die überwiegende Anzahl der Geschäfte nur über Stufen erreichbar sind. Auf die Bedürfnisse von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen hat der Gesetzgeber reagiert und lässt heute eine solche Zugänglichkeit über Stufen nicht mehr zu. Bei der Schaffung einer nachträglichen barrierefreien Zugänglichkeit, treten immer wieder die gleichen Probleme auf. Meist stehen die Gebäude unmittelbar an der Grundstücksgrenze, so dass Rampenanlagen oder auch Hubeinrichtungen im öffentlichen Straßenraum realisiert werden müssten. Da diese dann meist im Fußgängerbereich liegen, kann es dort zu erheblichen Störungen kommen, zumal die Rampen meist mit Absturzsicherung oder auch mit einer Beleuchtung
versehen werden müssen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden kommt hinzu, dass es zu negativen Auswirkungen auf das Denkmal kommen kann. Nichts desto trotz können natürlich die Belange der mobilitätseingeschränkten Personen nicht ignoriert werden, so dass ein temporäres Anlegen von Rampen natürlich jederzeit möglich ist und damit zumindest die Erreichbarkeit der Geschäftsräume gewährleistet werden kann. Da sich das Problem aber nicht nur auf das Geschäftszentrum Frohnau bezieht, sondern auch in anderen Reinickendorfer Geschäftsbereichen auftritt ist es geplant, im Rahmen des Fördergebietes Aktives Zentrum Residenzstraße nach Lösungen für eine verträgliche behindertengerechte Zugänglichkeit zu den Geschäftsräumen zu suchen. Das Bezirksamt hofft dann aus diesen Erkenntnissen auch Lösungen für andere Gebiete anbieten zu können. Ich bitte, die Drucksache Nr. 0085/XX damit als erledigt zu betrachten. Balzer – Bezirksbürgermeister

Bürgerbeteiligung bei zukünftigen Asylbewerberheimen und
Flüchtlingsunterkünften

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 04.07.2018 -Drucksache Nr. 0827/XX:
„Das Bezirksamt wird ersucht, Sorge zu tragen, dass bei allen geplanten
Asylbewerberheimen und Flüchtlingsunterkünften rechtzeitig eine umfassende
Bürgerbeteiligung erfolgt.“, in der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 04.07.2018 -Drucksache Nr. 0865/XX:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass dieser die Bürgerbeteiligung künftig bereits bei der Auswahl und Planung der Standorte für Unterkünfte für Geflüchtete ansetzt und diese sich nicht mehr nur auf veröffentlichte Informationen durch das Bezirksamt beschränkt. Dabei sollen erfolgreiche Elemente von Modellprojekten anderer
Städte, wie z.B. „FindingPlaces“ in Hamburg, im Bezirk Reinickendorf erprobt werden.“, in der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 04.07.2018 – Drucksache Nr. 1002/XX:
„Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit dem Betreiber zum Zwecke der
Bürgerbeteiligung bei konkreten Planungen für weitere Geflüchteten-Unterkünfte frühzeitig Informationsveranstaltungen durchzuführen, um interessierte Bürger*innen mit aktuellen Informationen zu versorgen und um Sorgen und Befürchtungen der Nachbarn zu adressieren. Das Ziel sollte weiterhin sein, die Bürger*innen zu motivieren, konkrete Vorhaben zur Unterbringung von Geflüchteten positiv zu begleiten und eine aktive Mitarbeit der Bürger*innen anzuregen.“ und in der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 04.07.2018 – Drucksache Nr. 1033/XX: „Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen für eine frühzeitige Bürgerbeteiligung bei der Planung und Auswahl von Standorten für Flüchtlingsunterkünfte gemäß § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz einzusetzen, um die Nachbarschaft über das Vorhaben und mögliche Auswirkungen zu informieren. Durch eine frühzeitige Informationspolitik können Irritationen und Überraschungen in der
Nachbarschaft vermieden und die Nachbarschaft motiviert werden, eigene Vorstellungen und Anregungen einzubringen. Nötig ist eine Beteiligung, die nachvollziehbar und transparent ist und dann beginnt, wenn sich Senat und Bezirk auf einen Standort verständigen – und nicht erst, wenn die bauvorbereitenden Maßnahmen – oder der Bau – schon im Gange sind. Dazu
braucht es von Anfang an klar benannter Ansprechpartner. Durch die Bürgerbeteiligung kann kein Standort verhindert werden. Es kann bei der
Partizipation in der Regel nur um das Wie, nicht um das Ob gehen.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet: Das Bezirksamt hat die Empfehlungen und Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung aufgegriffen und sich bei der für Integration zuständigen Senatsverwaltung dafür eingesetzt, die Bürgerbeteiligungen bei Unterkünften für geflüchtete und asylsuchende Menschen auch entsprechend der Empfehlungen und Ersuchen zu gestalten.
Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat sich nun für die lange Bearbeitungszeit entschuldigt und teilt mit, dass insbesondere weitere Abstimmungen erforderlich waren. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales nimmt wie folgt Stellung: „…In den mit Ihrem Bezirk geführten Gesprächen zur Auswahl der MUF 2.0-Standorte sind
verschiedene Grundstücke vorgeschlagen und diskutiert worden, für die gemeinsam eine Priorität der Prüfung für einen MUF-Standort vereinbart wurde. Nach den mit Ihnen geführten Gesprächen waren dann entsprechende Prüfungen in den beteiligten Senatsverwaltungen zur Eignung des Grundstücks hinsichtlich planungsrechtlicher Belange, sozialräumlicher Belange, Fragen des Umwelt- und Naturschutzes, der jeweiligen Schallschutzemission sowie
der Möglichkeiten des Ankaufs zu klären und zu prüfen. Diese Prüfungen haben, wie Ihnen bekannt ist, mehrere Monate gedauert, bevor ein Zwischenergebnis vorlag, dass in persönlichen Gesprächen den Bezirken angekündigt wurde. Nach Vorlage dieses Zwischenergebnisses wurden Sie informiert und hatten vor Beschluss des Senats über die endgültige Festlegung der Standorte die Möglichkeit Ersatzgrundstücke zu benennen, die wiederum – zumindest im Quick-Check-Verfahren – geprüft werden mussten. Darüber hinaus wurde Ihnen nach dem Senatsbeschluss signalisiert, dass bei
Nichteignung der von Ihnen benannten bzw. festgelegten Grundstücke weiterhin Gesprächsbereitschaft für Änderungen aufgrund von bezirklichen Planungen und somit für die Benennung weiterer Ersatzgrundstück bei unserer Senatsverwaltung vorhanden ist. Hierzu finden weiterhin laufend Gespräche statt. Es ist aus der Sicht meiner Fachabteilung praktisch nicht umsetzbar, diesen zuvor beschriebenen, sehr komplexen Prozess mit der Vielzahl der am Prozess Beteiligten und der Vielzahl der sich in der Verhandlung befindlichen Grundstücke im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung darzustellen und zu gestalten. Darüber hinaus beinhaltet der Beschluss
der Bezirksverordnetenversammlung sämtliche Standorte für die Unterbringung von Geflüchteten, dementsprechend würde der Beschluss auch die Unterkünfte umfassen, die durch Anmietung von Objekten durch das Land Berlin geschaffen werden, um den Bedarf der Unterbringung zu decken. Hierzu würde ich Sie um Klarstellung bitten, da eine Bürgerbeteiligung aufgrund der schnell zu treffenden Entscheidungen bei entsprechenden Angeboten nicht umsetzbar ist. Insofern würde ich in meiner weiteren Beantwortung davon ausgehen, dass es um die Standorte für den Neubau von Unterkünften für Geflüchtete geht.
Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat die Aufgaben, Menschen – unabhängig von ihrer Herkunft -, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind, vor der Obdachlosigkeit zu bewahren. Es ist richtig, dass in letzten Jahren der Zugang von Asylbegehrenden in Berlin weiter zurückgegangen ist. Leider trifft es auch zu, dass ein Großteil der Geflüchteten, die im Laufe der letzten Jahre zu uns bekommen sind und über
einen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügen, nicht in Wohnungen ziehen kann, weil der angespannte Wohnungsmarkt in Berlin im Segment des kostengünstigen Wohnraums diese Nachfrage neben dem ohnehin für Berlin zu verbuchenden Zuzugs der letzten Jahre nicht abdecken kann. Aus diesem Grund hat das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten bereits Geflüchtete,
die sich eigentlich in der Zuständigkeit der Bezirke befinden, weiterhin eine Unterbringung in den LAF-Unterkünften gewährt. Hierzu wurde mit allen Bezirken eine entsprechende Rahmenvereinbarung abgeschlossen, die vor kurzem durch eine weitere Vereinbarung zur Unterbringung von nachziehenden Familienangehörigen der Geflüchteten ergänzt wurde. Es ist das Bestreben unserer Senatsverwaltung diese Unterbringung im Rahmen der Amtshilfe
weiterhin fortzusetzen und durch die neu zu schaffenden Unterkünfte auch den wohnungslosen Menschen mit Fluchthintergrund in Zuständigkeit der Bezirke eine Alternative bieten zu können, die bisher in prekären Unterkünften in den Bezirken oder in Hostels wohnen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Errichtung der MUF-Standorte unbedingt erforderlich.
Darüber hinaus verfolgt der Senat das Ziel, die Bezirke im Rahmen der Gesamtstädtischen Steuerung in der Belegung von Unterkünften für wohnungslose Menschen mit und ohne Fluchthintergrund zu unterstützen. Um diese gemeinsame Aufgabe bewältigen zu können, sind die derzeit in Planung befindlichen MUF-Standorte wie auch die Kapazitäten der noch zu sanierenden Unterkünfte in den Bestandsgebäuden nicht ausreichend. Hier wird derzeit
unsererseits von einem Mehrbedarf von knapp 10.000 Plätzen gegenüber der jetzigen Standortplanung ausgegangen. Somit sollte es auch im Interesse Ihres Bezirkes liegen, dass Entscheidungen zu Standorten für die Unterbringung von wohnungslosen Menschen mit Fluchthintergrund möglichst schnell getroffen werden können. Dementsprechend sehe ich derzeit keine Möglichkeit, eine frühzeitige Bürgerbeteiligung wie im Beschluss 0865/XX vorgeschlagen für die Auswahl der Grundstücke im Prozess der Auswahl und Festlegung mit dem Bezirk Reinickendorf oder einem anderen Bezirk
aufzusetzen. Zu einer anderen Einschätzung bin ich hinsichtlich der gewünschten Bürgerbeteiligung bei der Planung des Standortes selbst nach der Festlegung durch den Senat gekommen. Hier wurde es bereits durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales realisiert, bei aussagekräftigen Informationen zur planungsrechtlichen Einschätzung des MUFStandortes frühzeitige Bürgerbeteiligung durch Informationsveranstaltungen umzusetzen. In deren Rahmen können somit auch Anregungen der Bürgerinnen und Bürger aufgenommen werden können, somit ist es vorstellbar das Wie der Umsetzung des MUF-Standortes auf diese Weise zu begleiten. Praktiziert wurde dies bereits einmal in Ihrem Bezirk mit der Informationsveranstaltung für die Anwohnerinnen und Anwohner zum Paracelsus-Bad und auch zum nun geplanten Standort des MUF-Ankunftszentrums in der Oranienburger Straße. Gern ist unser Haus bereit, diese
Informationsveranstaltung durch Teilnahme zu begleiten und auch die Teilnahme des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten zu gewährleisten.
Derartige Veranstaltungen könnten beispielsweise erfolgen, wenn wie im Paracelsus-Bad die grundlegende planungsrechtliche Prüfung der Belange des Denkmalschutzes und des Naturschutzes abgeschlossen wurden und die Ankaufverhandlungen zum Abschluss geführt werden konnten. Dann kann seitens des Bauträgers Berlinovo ggf. in einem angemessenen Zeitrahmen z.B. die Planung vorgestellt werden, über die Festlegungen zum Denkmalschutz
und Naturschutz informiert werden sowie Anregungen der Bürgerinnen und Bürger zur Gestaltung der Außenbereiche, der Zugänglichkeit etc. aufgenommen werden. Eine ähnliche Begleitung könnte auch bis zur baulichen Fertigstellung des MUF Ankunftszentrum in der Oranienburger Straße erfolgen. Derzeit werden seitens des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten auf der Fachebene Gespräche mit allen Bezirken zu den MUF 2.0-Standorten geführt, um das Angebot der Einbindung von sozialräumlichen Angeboten am Standort selbst zu konkretisieren, auch dies
wäre ein Feld, in dem Bürgerbeteiligung nach meiner Ansicht möglich und anzuraten wäre. Gerade bei den MUF 2.0-Standorten ist der Gestaltungsspielraum aufgrund der Wohnungsstruktur der Wohngebäude und der Einschränkung der Aufgaben der zukünftig tätigen Sicherheitsdienstleistungsunternehmen größer als der bei den zwischenzeitlich errichteten MUF 1.0-Standorten. In diesem Sinne stimme ich dem Beschluss 1033/XX hinsichtlich der Formulierung, dass es um das „Wie“, nicht um das „Ob“ von Unterkünften für die Unterbringung von Geflüchteten
gehen sollte zu und schlage Ihnen vor, dass wir in einem gemeinsamen Termin die Ansätze einer derartig gestalteten Bürgerbeteiligung hinsichtlich des sich noch in Klärung befindlichen MUF-Standortes als Ersatz für die Rue Montesquieu, für das MUF am Paracelsus-Bad bzw. für das Ankunftszentrum MUF in der Oranienburger Straße erläutern, um so auch zur Umsetzung der Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf einen
Beitrag leisten zu können.“ Das Bezirksamt wird auch bei den noch zu klärenden Standorten eine aktive Bürgerbeteiligung anstreben sowie die entsprechende Abstimmung mit dem Senat suchen, um einen aktiven und frühzeitigen Dialog zu Unterkünften für geflüchtete und asylsuchende
Menschen mit den Reinickendorferinnen und Reinickendorfern durchzuführen. Die grundlegende Zuständigkeit bei einer Bürgerbeteiligung zu Unterkünften für geflüchtete und asylsuchende Menschen liegt jedoch bei der Senatsverwaltung, da Standortauswahl und Bauplanung sowie –durchführung auf Senatsebene entschieden werden. Insbesondere kann das Bezirksamt nur zu Prozessen informieren, in die es eingebunden ist und von denen es
(rechtzeitig) Kenntnis hat. Hier gab es in der Vergangenheit Defizite, die vom Bezirksamt offen kommuniziert wurden.
Das Bezirksamt verfolgt in seinem Zuständigkeitsbereich eine aktive, offene und transparente Informations- und Netzwerkarbeit. Die BVV wird insbesondere im zuständigen Integrationsausschuss fortlaufend über die aktuellen Entwicklungen und Aktivitäten informiert, so dass an dieser Stelle exemplarisch für die Öffentlichkeitsarbeit des Bezirksamts nur zwei aktuelle Beispiele genannt werden können. Zur Eröffnung der Gemeinschaftsunterkunft für geflüchtete und asylsuchende Menschen im
Senftenberger Ring 37/39 hat der Bezirk gemeinsam mit dem Landesamt für
Flüchtlingsangelegenheiten, der GESOBAU AG und weiteren Akteuren im Märkischen Viertel einen Tag der offenen Tür durchgeführt. Dabei konnten interessierte Bürgerinnen und Bürger nicht nur die neue Unterkunft besichtigen, sondern sich auch bei verschiedenen Handelnden vor Ort über die Unterkunft informieren und austauschen. Am 26.11.2018 wurde ein „Bürgerdialog zu den aktuellen Entwicklungen von Unterkünften
für geflüchtete und asylsuchende Menschen im Bezirk Reinickendorf“ durchgeführt. Zu der Veranstaltung wurde gemeinsam von der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales und dem Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Gesundheit, Integration und Soziales eingeladen. Als Gesprächspartner waren darüber hinaus Vertreter des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten, der Polizeidirektion 1 sowie der Berlinovo vor Ort. Die Einladung
erfolgte sowohl als Pressemitteilung als auch über 12.000 Flyer, welche direkt an die unmittelbaren Haushalte verteilt wurden, so dass eine möglichst umfassende Beteiligung der Anwohnenden sichergestellt wurde. Im Rahmen der Veranstaltung wurde zu den aktuellen Entwicklungen von Unterkünften für geflüchtete und asylsuchende Menschen im Bezirk
Reinickendorf informiert. Im Anschluss an eine Podiumsdiskussion bestand die Möglichkeit zum Austausch an verschiedenen Informationstischen. Dieser Bürgerdialog soll Auftakt für weitere Gesprächsformate sein.
Kurze Zeit nach dem Bürgerdialog hat dann allerdings die zuständige Senatsverwaltung mitgeteilt, dass die Unterkunft am Hangar in Tempelhof sofort aufgelöst und das Ankunftszentrum auf das Gelände der ehemaligen Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik verlegt und die geflüchteten Menschen temporär in den Sternhäusern untergebracht werden sollen. Das Bezirksamt hat sein Unverständnis zu dieser unglücklichen Informations- und Entscheidungspolitik mitgeteilt und die zuständige Senatsverwaltung aufgefordert, eine neue Bürgerinformation und -beteiligung zu dieser veränderten Sach- bzw. Entscheidungslage durchzuführen. Diese muss inhaltlich auch von der zuständigen Senatsverwaltung bzw. dem
Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten durchgeführt werden, da der Bezirk nicht über die notwendigen Informationen verfügt und in den Entscheidungsprozess zur kurzfristigen Einrichtung des Ankunftszentrums nicht eingebunden war. Hier gibt es zwischenzeitlich die Zusage, dass ein entsprechender neuer Bürgerdialog unter anderem zum Ankunftszentrum
durchgeführt wird. Wir bitten, die Drucksache Nr. 0827/XX, die Drucksache Nr. 0865/XX, die Drucksache Nr.1002/XX und die Drucksache Nr. 1033/XX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer – Bezirksbürgermeister
Uwe Brockhausen – Bezirksstadtrat

Bürgerinnen und Bürger auf ihr Beistandsrecht bei Ämtern, Behörden
und dem Jobcenter hinweisen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 09.01.2019 -Drucksache Nr. 1223/XX:„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen beim Reinickendorfer Jobcenter explizit darauf hingewiesen wird, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Beistandsrecht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 besitzen. Demnach kann ein Betroffener zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand (Person des Vertrauens) erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.“ wird gemäß § 13 BezVG berichtet: Das Bezirksamt hat die Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung aufgegriffen und sich beim Jobcenter dafür eingesetzt, dass Bürgerinnen und Bürger auf ihr Beistandsrecht beim
Jobcenter hingewiesen werden. Aus dem Jobcenter Reinickendorf liegt uns die Antwort vor, dass dort die Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung, in Einladungsschreiben zu persönlichen Gesprächen im Jobcenter auf das Beistandsrecht explizit hinzuweisen, zur Kenntnis genommen wurde. Im
Weiteren wird zur Empfehlung ausgeführt: „Wir werden sie nicht umsetzen, weil der Text der Einladungsschreiben zentral festgelegt ist und diese Schreiben über die Fachverfahren erstellt und zentral ausgedruckt werden. Bestünde die rechtliche Notwendigkeit, den Passus zu § 13 SGB X aufzunehmen, so müsste (und würde) dies auch zentral umgesetzt werden. Der Aufwand, die Schreiben manuell in allen Fällen zu ergänzen, ist weder gerechtfertigt noch leistbar. Die Schreiben enthalten schon andere
(rechtlich zwingend erforderliche) Hinweise und würden durch weitere Ergänzungen unübersichtlich. Es würde zu weit führen, alle denkbaren Fallgestaltungen und Rechte (aber auch Pflichten, auch die aus § 13 SGB X), die sich aus den gesetzlichen Regelungen ergeben,aufzunehmen. Unsere Erfahrung zeigt auch, dass diejenigen, die Beistand und Unterstützung benötigen, diese auch ohne die explizite Belehrung … mitbringen. Beschwerden über die fehlende Aufklärung über diese Möglichkeit sind mir im Rahmen des Kundenreaktionsmanagements nicht bekanntgeworden.“
Wir bitten, die Drucksache Nr. 1223/XX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer – Bezirksbürgermeister
Uwe Brockhausen – Bezirksstadtrat

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Integration der Ausweisung der Behindertenparkplätze in das Parkleitsystem Tegel
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit im Rahmen des zu erstellenden
Parkleitsystems in Tegel die Ausweisung von Behindertenparkplätzen integriert oder verbessert werden kann.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Wittenauer Straße
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der Tempo 30 Beschilderung in der Wittenauer Straße durchgeführt werden.
Antrag abgelehnt.

Radweg in der Berliner Straße in Hermsdorf II
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen für eine sichere Wegführung des Radweges an der östlichen Seite der Berliner Straße in Hermsdorf zwischen Almutstraße und Betramstraße einzusetzen. Dabei wird eine Klärung der Besitz- und Eigentumsverhältnisse anliegender Grundstücke zur Verbreiterung des vorhandenen Radweges sowie die Prüfung einer alternativen Wegführung angeregt.

Einstimmig beschlossen.


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