Rechnungsberichtigung bei § 14c UStG
Nach § 14c UStG schuldet der Aussteller einer Rechnung den darin ausgewiesenen Betrag an Umsatzsteuer auch dann, wenn dieser zu Unrecht oder zu hoch ausgewiesen wurde.
http://inx.odav.de/inxmail14/d?q00026y000000000c0000000000000000fb7mzmy12
Nach § 14c UStG schuldet der Aussteller einer Rechnung den darin ausgewiesenen Betrag an Umsatzsteuer auch dann, wenn dieser zu Unrecht oder zu hoch ausgewiesen wurde.
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