… dass es Erleichterungen bei BERTHA (Berlinweite ERTeilung des HAndwerkerparkausweises) gibt? Zur Aufwandserleichterung der Unternehmen müssen auf dem auszufüllenden Arbeitsstättennachweis zukünftig Name, Unterschrift und Handynummer des Angestellten nicht mehr angegeben werden. Zur Sicherstellung der telefonischen Erreichbarkeit reicht eine geschäftliche Telefonnummer. Auch die Nennung des Kundennamen entfällt. In Zukunft muss lediglich die Angabe des Einsatzortes erfolgen (Straße, Hausnummer, Etage). Wird das Fahrzeug am Betriebssitz geparkt, ist in dem Feld „Einsatzort“ das Wort „Betriebssitz“ einzutragen. Unser Tipp: Laminieren Sie den Arbeitsstättennachweis ein und verwenden Sie wasserlöslichen Stift. So müssen Sie nicht etliche Formulare im Fahrzeug mitführen. Den neuen Arbeitsstättennachweis finden Sie hier.
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