Das ist in 2019 ANDERS!

Mit der Steuererklärung für das Jahr 2018 müssen keine Belege mehr eingereicht werden. Aufbewahrung aber 1 Jahr.

Minijobber erhalten ab dem 1. Januar bei 9,19 € pro Stunde. Arbeitgeber müssen den Lohn anpassen. Aber ACHTUNG!, bei einer Verdienstgrenze von 450 € im Monat darf diese nicht überschritten werden, sonst wird das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig!

Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2018 > bis 31. Juli 2019
– mit einem Steuerberater > bis Ende Februar 2020!


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