Bürgerbeteiligung zur Investitionsplanung

Erneut erhalten die Reinickendorfer Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich an der bezirklichen Investitionsplanung zu beteiligen. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist der § 41 des Bezirksverwaltungsgesetzes.

Der Zeitraum der aktuellen Investitionsplanung umfasst die Jahre 17 bis 21.
„Ich möchte alle Mitbürgerinnen und Mitbürger unseres Bezirks aufrufen und ausdrücklich ermuntern, von ihrem Mitspracherecht im Rahmen der Bürgerbeteiligung Gebrauch zu machen”, so Dr. Hinrich Lühmann, der Vorsteher der Reinickendorfer Bezirksverordnetenversammlung.
Die Anregungen und Hinweise nimmt das Bezirksamt bis zum 21.04.2017 entgegen. Die Ergebnisse werden anschließend der BVV und ihren Ausschüssen zur Verfügung gestellt, damit sie in die Beratungen und letztlich in die Beschlussfassung einfließen können.
Nähere Informationen finde Sie im Internet unter http://www.berlin.de/ba-reinickendorf/service/buergerbeteiligung/investitionsplanung/ PMBA


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