Berufsbildungsgesetz

Neues Jahr, neues Glück?
Ab dem 1.1.2020 gilt das neue Berufsbildungsgesetz (BBiG). Es bringt wesentliche Neuregelungen mit sich:
–   Mindestausbildungsvergütung,
–   neue Bezeichnungen der Fortbildungsabschlüsse (Geprüfter Berufsspezialist, Bachelor und Master Professional),
–   flexiblere Einsatzmöglichkeiten für das Prüferehrenamt,
–   Öffnung der Teilzeitausbildung,
–   Freistellungsanspruch für Prüfer.
Nähere Informationen > unter: https://www.ihk-berlin.de/bbig

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