Neues Jahr, neues Glück?
Ab dem 1.1.2020 gilt das neue Berufsbildungsgesetz (BBiG). Es bringt wesentliche Neuregelungen mit sich:
– Mindestausbildungsvergütung,
– neue Bezeichnungen der Fortbildungsabschlüsse (Geprüfter Berufsspezialist, Bachelor und Master Professional),
– flexiblere Einsatzmöglichkeiten für das Prüferehrenamt,
– Öffnung der Teilzeitausbildung,
– Freistellungsanspruch für Prüfer.
Ab dem 1.1.2020 gilt das neue Berufsbildungsgesetz (BBiG). Es bringt wesentliche Neuregelungen mit sich:
– Mindestausbildungsvergütung,
– neue Bezeichnungen der Fortbildungsabschlüsse (Geprüfter Berufsspezialist, Bachelor und Master Professional),
– flexiblere Einsatzmöglichkeiten für das Prüferehrenamt,
– Öffnung der Teilzeitausbildung,
– Freistellungsanspruch für Prüfer.
Nähere Informationen > unter: https://www.ihk-berlin.de/bbig