berlinpass

Erweiterung des berechtigten Personenkreises für den berlinpass.
Der Senat von Berlin hat am 09. Januar 2018 beschlossen, den Personenkreis der Anspruchsberechtigten für die Ausstellung des berlinpasses mit Wirkung vom 01. Februar 2018 zu erweitern.

Ab diesem Datum sind auch Empfänger von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz anspruchsberechtigt, sowie deren Haushaltsmitglieder, die bei der Berechnung des Anspruchs berücksichtigt wurden. Ausgenommen hiervon sind Kinder, die bereits einen Berlinpass BuT besitzen.

Weiterhin anspruchsberechtigt sind Empfänger
– einer besonderen Zuwendung für Haftopfer (Opferrente) nach § 17 a Straf-rechtliches Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG)
– von Ausgleichsleistungen nach § 8 des Beruflichen Rehabilitierungsgeset-zes (BerRehaG) und
– einer Ausgleichsrente für Schwerbeschädigte oder eines Berufsschadens-ausgleichs nach § 21 des StrRehaG, § 4 des Häftlingshilfegesetzes und § 3 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (VwRehaG) in Ver-bindung mit § 32 bzw. § 30 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG).

Die Ausgabestelle für den berlinpass befindet sich im Bürgeramt in der Teichstr. 65, Haus 1 in 13407 Berlin. Hierfür ist eine Wartenummer zu ziehen. Ein Termin muss nicht vereinbart werden.

Zur Antragsstellung sind folgende notwendige Unterlagen mitzubringen:

• aktueller Leistungsbescheid + Berechnungsbogen
• aktuelles Passbild
• Personalausweis oder Reisepass

Aufgrund der hohen Anzahl an Anspruchsberechtigten, ist mit erhöhten Wartezei-ten zu rechnen. Aus diesem Grund besteht die Möglichkeit, den berlinpass ab sofort zu beantragen und in Empfang zu nehmen.
PMBA-kb156


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