Bekommen wir ein neues Naturschutzgesetz?

Diesen Beitrag sendete uns unser Leser Bernd B.
Geplante Änderung des Artenschutzrechts!
Die Bundesregierung plant eine Absenkung des Artenrechts. Die EGE berichtete darüber  ausführlich. Der Bericht der EGE ist in einer Hinsicht zu ergänzen:
Im Gespräch ist auch, inwieweit die in § 45 Abs. 7 Satz 1 Nummer 4 des Bundesnaturschutzgesetzes genannten Gründe für eine Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Verboten zugunsten der Windenergiewirtschaft um einen zusätzlichen Ausnahmegrund, nämlich den „Klimaschutz“, ergänzt werden soll.

Das Bundesministerium hat diese Frage an die Landesumweltminister gerichtet. Man muss befürchten, dass man sich dort angesichts der Verquickung von Politik und Windenergiewirtschaft genau diese Ergänzung wünscht.

Dabei werden Projekte der Branche schon heute, auf die aktuelle Rechtslage gestützt, Ausnahmen von den artenschutzrechtlichen Verboten gewährt.

Ob in jedem Fall zulässigerweise, ist eine andere Frage. Denn in jedem Fall kann eine Ausnahme nur gewährt werden, wenn zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art die Ausnahme erfordern.

Daran darf bei den Projekten der regenerativen Energiewirtschaft mit ihren unbelegten oder marginalen Beiträgen zum Schutz der Umwelt oder des Klimas geweifelt werden.

Werden die Ausnahmegründe um den Schutz des Klimas ausgedehnt, wird die Branche dies zusätzlich zur Überwindung des Artenschutzes in Stellung bringen und ihre Durchschlagskraft noch erhöhen.

Die Deutschen haben es weit gebracht: Für einen nur fiktiven, um nicht zu sagen postfaktischen Schutz der Atmosphäre ist ihnen kein Teil der realen Biosphäre zu schade. Die Umweltverbände müssen sich fragen lassen, welchen Anteil sie an dieser verhängnisvollen Entwicklung haben.

http://www.egeeulen.de/inhalt/nachrichten.php

Mit freundlichen Grüßen
Bernd B.


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