Aufhebung Sperrbezirk Reinickendorf

Am 01.12.2016 wurde aufgrund des Ausbruchs der Geflügelpest im Bezirk Reinickendorf für die Dauer von 21 Tagen ein amtlich festgelegter Sperrbezirk eingerichtet.

Im Sperrbezirk waren besondere Anordnungspunkte zu beachten, um eine Weiterverbreitung der Geflügelpest zu verhindern, u. a. durften Hunde und Katzen dort nicht frei umherlaufen.

Nach Ablauf der 21-Tage-Frist wurde das ehemalige Sperrgebiet am 23.12.2016 zum Beobachtungsgebiet, welches weiterhin ganz Reinickendorf umfasst.

Im Beobachtungsgebiet gelten die folgenden Anordnungspunkte:
1. Wer im Beobachtungsgebiet Geflügel hält, hat das Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten.
Es wird hierzu auch auf die Allgemeinverfügung des Bezirks-amtes Reinickendorf vom 18.11.2016 zur Aufstallungspflicht verwiesen.
2. Für die Dauer von
a. 15 Tagen nach Festlegung des Beobachtungsgebiets dürfen gehaltene Vögel aus dem Beobachtungsgebiet nicht verbracht werden,
b. 30 Tagen nach Festlegung des Beobachtungsgebiets
aa) dürfen gehaltene Vögel nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden,
bb) darf Federwild nur mit Genehmigung oder auf Anordnung der zuständigen Behörde gejagt werden.
Die geltenden Allgemeinverfügungen können im Internet unter dem folgenden Link eingesehen werden:
http://www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/veterinaer-und-lebensmittelaufsicht.

PMBA


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