Änderungen Infektionsschutzverordnung

Die Änderungen an der Infektionsschutzverordnung treten vom 24.07.2020 an in Kraft. In ihr sind im Wesentlichen folgende Änderungen vorgesehen:

Gastronomie
Speisen und Getränke dürfen in Restaurants und Schankwirtschaften nun an Tischen sowie sitzend an Theken und Tresen verzehrt werden. Bei der Bestuhlung ist auf einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu achten. Gruppen von bis zu sechs Personen dürfen mit weniger als 1,5 Metern Abstand untereinander an einem Tisch sitzen. Im Freien kann der Mindestabstand unterschritten werden, sofern der Schutz vor Tröpfcheninfektionen und Aerosolen sichergestellt ist.

Weitere Lockerungen im Sportbereich
Kontaktsportarten sind zulässig bei festen Trainingsgruppen im Mannschafts- und Gruppensport von höchstens 30 Personen sowie im Kampfsport von höchstens vier Personen jeweils zuzüglich der Übungsleitung. Außerdem ist das Tanzen für feste Tanzpaare gestattet wie die sportliche Nutzung von Segel- und Ruderbooten sowie Kanus. Der Wettkampfbetrieb in kontaktfreien Sportarten ist bereits grundsätzlich zulässig, für die übrigen Sportarten ist er ab dem 21. August 2020 erlaubt. Für die überregionalen Ligen ist der Wettkampfbetrieb bereits ab dem 15. August 2020 zugelassen.

Anpassung der Reisequarantäne
Die bestehenden Regelungen zur Reisequarantäne wurden um weitere Ausnahmeregelungen ergänzt. Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend andere Personen, Waren und Güter transportieren, sind von der Reisequarantäne ausgenommen, wenn sie sich weniger als 72 Stunden in einem sogenannten Risikogebiet aufgehalten haben oder sich weniger als 48 Stunden im Land Berlin aufhalten.

Gemeinsames Singen und Saunabetrieb
In geschlossenen Räumen darf wieder gemeinsam gesungen werden, wenn die festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards eingehalten werden.
Auch Trockensaunen dürfen wieder öffnen. Aufgüsse bleiben jedoch weiterhin verboten.

Wir werden Sie wie gehabt auf dem Laufenden halten, insbesondere, wenn Einzelheiten zu den jeweiligen Förderprogrammen feststehen. Selbstverständlich stehen wir auch für Fragen oder Beratungsbedarf jederzeit zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund! – Mit freundlichen Grüßen – Im Auftrag – Christian George
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Abt. Wirtschaft, Gesundheit, Integration und Soziales – Wirtschaftsförderung
Fon: 030/90294-5670


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