Auszüge aus einer PM-Mail – …In Tegel soll ein offener Vollzug für Sicherungsverwahrte eingerichtet werden. Damit setzt der Senat die Regelungen des Berliner Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes aus dem Jahr 2013 um. Die Einrichtung eines offenen Vollzugs geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zurück, die die früheren Regelungen zur Sicherungsverwahrung für nicht mit der Verfassung vereinbar erklärt hatte. Seit 2015 wurden 15 Sicherungsverwahrte in Berlin entlassen. Einer von ihnen wurde erneut straffällig und sitzt wieder in Haft. Gestern wurde ein Antrag der CDU-Fraktion in der Reinickendorfer Bezirksverordnetenversammlung beschlossen, der die Ansiedlung einer solchen Einrichtung in Tegel verhindern soll….

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