Auszüge aus einer PM-Mail – …Die CDU drückt ihren Entschließungsantrag, eine Wohnungsbaugenehmigung auf dem KBoN-Gelände, auf rechtlicher Grundlage des Baunutzungsplanes zu erteilen, mit Hilfe der AfD und gegen alle Empfehlungen der anderen Fraktionen durch. Dies ist in keiner Weise zielführend, finden wir, und als bloßes Zeichen gegen das Ankunftszentrum auf dem KBoN-Gelände zu verstehen…. Neben der vorgesehenen Wohnbebauung können damit auch weitere wichtige Belange, wie die Sicherung der schützenswerten Grünflächen, des Anstaltsfriedhofs „Wittenauer Heilstätte“, der Umgang mit dem Denkmalschutz, die Einordnung sozialer Infrastruktur, sowie die Erschließung des gesamten Geländes geregelt werden. Außerdem wird die Partizipation von Bürger*innen und der BVV gesichert….Der Baunutzungsplan enthält keine rechtlich vorgesehene Bürgerpartizipation. Bei dem Bebauungsplanverfahren hingegen ist die Partizipation von Bürger*innen und BVV als obligatorischer Planungsschritt inbegriffen…. Für eine Stadt, in der nicht nur derjenige gut lebt, der Grund und Boden sein Eigen nennen kann. Dies tun wir nicht erst seit gestern, und auch auf dem KBoN-Gelände! Ein Bebauungsplanverfahren würde auch bezahlbaren Wohnraum sicherstellen….

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