Masernwelle


   

Neuerliche Masernwelle in Reinickendorf – insbesondere Erwachsene müssen sich schützen!

In Reinickendorf kommt es erneut zu einem Masernausbruch. Seit Mitte Dezember 2016 sind 8 Personen erkrankt. Das Gesundheitsamt erwartet weitere Fälle in den kommenden Wochen. Vornehmlich sind junge Erwachsene betroffen. Bislang gibt es vor allem Fälle im Märkischen Viertel, in Reinickendorf und in Wittenau.

Masern sollte man nicht unterschätzen. Vor zwei Jahren verstarb ein kleiner Junge aus Reinickendorf an den Masern. Bei Erwachsenen kommt es zu schweren Verläufen. In seltenen Fällen bleiben schwere Schäden zurück, bei Erkrankungen im Säuglingsalter kann es auch noch nach Jahren zu einer seltenen Spätfolge (SSPE) kommen, die dann aber immer tödlich verläuft. Impfen schützt davor! Gesundheitsstadtrat Uwe Brockhausen ruft die Reinickendorferinnen und Reinickendorfer dazu auf, für den notwendigen Impfschutz zu sorgen: „Angesichts des neuerlichen Ausbruchs in Reinickendorf sollte man kein unnötiges Risiko eingehen und die notwendige Impfung gegen Masern jetzt vornehmen lassen. Eine Impfung ist sicher, kostenlos, schnell durchgeführt und schützt lebenslang.“

Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut empfiehlt für alle nach 1970 Geborenen eine zweimalige Impfung gegen Masern in der Kindheit bzw. eine Impfung im Erwachsenenalter. In der Regel erfolgt die erste Impfung zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat und die zweite folgt dann zwischen dem 15. und 23. Lebensmonat. Wer als Kind nicht oder nur einmal geimpft wurde, kann dies auch noch im Jugend- bzw. Erwachsenenalter bei seinem Hausarzt nachholen. Masern werden leicht über Tröpfchen beim Sprechen, Niesen oder Husten von Mensch zu Mensch weitergegeben. 14 Tagen nachdem man sich infiziert hat, tritt bei den Erkrankten ein maserntypischer rötlicher Hautausschlag, meist im Gesicht beginnend, auf. Einige Tage vor und nach dem Auftreten des Hautausschlages ist die Gefahr der Ansteckung für andere Personen an einem Masernerkrankten am größten. Wenige Tage zuvor kündigt sich die Masernerkrankung meist mit Fieber, Husten, Schnupfen und Bindehautentzündung der Augen (rote Augen) an. Masernerkrankte dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schule und Kindertagesstätte nicht besuchen. Das gleiche gilt für ansteckungsverdächtige Geschwisterkinder oder andere Personen des nahen sozialen Umfeldes.

Notwendige Maßnahmen werden von dem zuständigen Gesundheitsamt nach dem Infektionsschutzgesetz festgelegt. Personen, die mit entsprechenden Symptomen erkranken, sollen unbedingt ihren Kinder- oder Hausarzt unter Hinweis des Masernverdachtes aufsuchen.

PMBA
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